APA/dpa/Armin Weigel

102 Anzeigen wegen Verstöße gegen Ausgangsbeschränkungen

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Seit Beginn des zweiten Lockdowns in Österreich am Dienstag um 0.00 Uhr hat die Polizei bisher 102 Anzeigen wegen Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen ausgestellt.

In der Nacht auf Samstag waren es österreichweit 39 Anzeigen - der Großteil davon betraf mit 19 Wien. Dazu wurden in der vergangenen Nacht zehn Amtshandlungen wegen Verstöße gegen Bestimmungen an Orten, die nicht zur Stillung eines unmittelbaren Wohnbedürfnisses gehören, registriert. Hier gab es eine Anzeige.

Seit Dienstag gelten zwischen 20.00 und 6.00 Uhr Ausgangsbeschränkungen. In dieser Zeit darf der Wohnbereich nur zur Gefahrenabwehr, Betreuung und Hilfeleistung anderer Personen, Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse, berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke sowie zur körperlichen und psychischen Erholung verlassen werden. Garagen, Gärten und Scheunen gelten nicht als privater Wohnbereich, in den die Verordnung des Gesundheitsministeriums nicht eingreift. Dort dürfen sich daher vor 20.00 Uhr nur Gruppen bis sechs Personen, die aus höchsten zwei verschiedenen Haushalten stammen, zuzüglich maximal sechs minderjähriger Kinder, treffen. In der Nacht auf Samstag wurde eine Anzeige in Zusammenhang mit Kontrollen des nicht unmittelbaren Wohnbedürfnisses gestellt - in Tirol.

Seit Beginn der Ausgangsbeschränkungen gab es mit 37 Anzeigen wegen Verstöße die meisten in Wien, gefolgt von 13 in Niederösterreich und zwölf in der Steiermark. Jeweils elf Anzeigen wurden in Oberösterreich, Salzburg und Tirol ausgestellt, fünf waren es in Vorarlberg und zwei in Kärnten. Seit Dienstag gab es österreichweit 27 Amtshandlungen wegen Verstöße gegen die Bestimmungen an Orten, die nicht zum unmittelbaren Wohnbereich gehören. Zwei Anzeigen gab es hier bisher - beide wurden in Tirol erstattet.

ribbon Zusammenfassung
  • Seit Beginn des zweiten Lockdowns in Österreich am Dienstag um 0.00 Uhr hat die Polizei bisher 102 Anzeigen wegen Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen ausgestellt.

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