Impfverweigerern könnten im Job Konsequenzen drohen

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Im Extremfall kann man in Österreich gekündigt werden, sollte man die Corona-Schutzimpfung verweigern. Zuvor müssten aber alle anderen Optionen ausgeschöpft werden.

Die Impfungen sind in Österreich endlich angelaufen. Im Schnitt wird laut dem Gesundheitsministerium alle 1,3 Sekunden ein Mensch geimpft. 2.826.441 Menschen (37,53 Prozent der impfbaren Bevölkerung) haben mindestens eine Corona-Schutzimpfung erhalten, davon haben 1.024.257 Menschen (13,60 Prozent) einen vollständigen Impfschutz.

Dennoch würde laut einer aktuellen Umfrage durch die Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen "Eurofound" ein Viertel aller EU-Bürger die Corona-Impfung ablehnen. Vor allem der Impfstoff von AstraZeneca gilt als Ladenhüter - in Österreich werden mit diesem Impfstoff kaum noch Erstimpfungen getätigt. 

Impfverweigerern droht aber nicht nur eine Infektion, wie der renommierte deutsche Virologe Christian Drosten kürzlich ausführte. Ihnen könnten mitunter auch Konsequenzen am Arbeitsplatz drohen: Der Arbeitgeber könne eine Impfung einfordern, eine Weigerung könne im Extremfall die Kündigung zur Folge haben - allerdings erst dann, wenn alle anderen Möglichkeiten, wie Trennwände, Einzelbüro oder Homeoffice, ausgeschöpft seien. Das erklärte Arbeitsrechtsexperte Franz Marhold, Leiter des Institutes für Arbeits- und Sozialrecht der WU Wien, heute im "Ö1-Morgenjournal".

Arbeitgeber muss informiert werden

Muss ich meinem Arbeitgeber darüber Auskunft geben, ob ich mich gegen das Coronavirus habe impfen lassen? Ja, meint Franz Marhold. Denn der Arbeitgeber habe das gerechtfertigte Interesse über die Infektionsgefahr, die von einem Arbeitnehmer ausgeht, informiert zu sein. Und er habe die Verantwortung, seine Mitarbeiter und Kunden zu schützen.

Den Vorgesetzten über eine - dann doch nicht durchgeführte - Impfung anzulügen, sei jedenfalls keine gute Idee. Dies könnte nicht nur zur Kündigung, sondern bei einer besonderen Gefährdungslage auch zur Entlassung - also zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses - führen, meinte Marhold am Freitag im "Ö1-Morgenjournal". Diese Regeln würden auch für den Bildungs- und Pflegebereich gelten. 

ribbon Zusammenfassung
  • Muss ich meinem Arbeitgeber darüber Auskunft geben, ob ich mich gegen das Coronavirus habe impfen lassen? Ja, meint Franz Marhold, Leiter des Institutes für Arbeits- und Sozialrecht der WU Wien im "Ö1-Morgenjournal".
  • Denn der Arbeitgeber habe das gerechtfertigte Interesse über die Infektionsgefahr, die von einem Arbeitnehmer ausgeht, informiert zu sein.
  • Und er habe die Verantwortung, seine Mitarbeiter und Kunden zu schützen.
  • Den Vorgesetzten über eine - dann doch nicht durchgeführte - Impfung anzulügen, sei jedenfalls keine gute Idee. Dies könnte nicht nur zur Kündigung, sondern bei einer besonderen Gefährdungslage auch zur Entlassung führen, meinte Marhold gegenüber Ö1.
  • Der Arbeitgeber könne auch eine Impfung einfordern, eine Weigerung könne im Extremfall die Kündigung zur Folge haben.
  • Allerdings erst dann, wenn alle anderen Möglichkeiten, wie Trennwände, Einzelbüro oder Homeoffice, ausgeschöpft seien.

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