APA/APA (Archiv)/BARBARA GINDL

Impfpflicht in Kraft: Diese Corona-Regeln gelten ab Samstag

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Mit Samstag tritt die Impfpflicht in Kraft, gestraft wird erst im März. Außerdem wird die Sperrstunde nach hinten verlegt, es gibt neue Regeln für Veranstaltungen und Omikron-Genesene müssen bald nicht mehr in Quarantäne.

In Österreich gilt ab heute, Samstag, die Corona-Impfpflicht. Das Gesetz wurde am Freitag vom Bundespräsidenten und vom Bundeskanzler unterschrieben und kundgemacht. Die Impfpflicht war am 20. Jänner vom Nationalrat beschlossen worden, am Donnerstag stimmte mit dem Bundesrat auch die Länderkammer des Parlaments zu. Gelten wird sie für alle Personen mit Wohnsitz in Österreich ab 18 Jahren. Ausnahmen sind für Schwangere und jene vorgesehen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, sowie - bedingt - auch für Genesene.

Der Strafrahmen bei Nicht-Befolgung geht im sogenannten "vereinfachten Verfahren" bis zu 600 Euro, im "ordentlichen Verfahren" bis 3.600 Euro. In der ersten Phase nach Inkrafttreten wird bis Mitte März aber noch nicht gestraft, sondern erst ab dem 16. März ("Phase 2"). Ausständig ist noch eine Verordnung des Gesundheitsministers, in der die Details zum Vollzug geregelt werden - etwa hinsichtlich der zugelassenen Impfstoffe oder den Ausnahmen von der Impfpflicht.

Sobald dann die ELGA GmbH die technischen Voraussetzungen zum Daten-Abgleich geschaffen hat, bekommen alle dann noch Ungeimpften ein Erinnerungsschreiben, das sie zur Impfung auffordert. Sollte es epidemiologisch notwendig sein, tritt dann auch die dritte Phase in Kraft. Wer dann an einem von der Regierung festgelegten Impfstichtag kein gültiges Impfzertifikat vorweisen kann, erhält eine automatisierte Impfstrafverfügungen ausgestellt.

Omikron-Genesene müssen nicht in Quarantäne

Neu ist auch, dass Omikron-Genesene künftig nicht mehr in Quarantäne müssen. Wer innerhalb der letzten 3 Monate von einer Infektion mit der Omikron-Variante genesen ist, muss nach einem Kontakt mit einer infizierten Person nicht mehr in Quarantäne. Das hat das Gesundheitsministerium in einer Neufassung der Kontaktpersonenregelung festgehalten. Auswirkungen dürfte das etwa auf Kindergärten und Volksschulen haben. Die Regelung wurde bereits an die Landessanitätsdirektionen übermittelt und soll demnächst zur Anwendung kommen. 

Ein zusätzlicher Nachweis zur Virusvariante ist nicht erforderlich. Seit Anfang Jänner 2022 kann von einer Omikron-Infektion ausgegangen werden, solange es nicht eindeutige Hinweise auf eine Infektion durch eine andere Variante gibt. Durch die Neuregelung könnten viele Quarantänefälle vermieden und die Gesundheitsbehörden entlastet werden, betonte man im Gesundheitsministerium.

Bereits bisher nicht mehr als Kategorie I-Kontaktpersonen galten etwa Personen mit drei sogenannten "immunologischen Ereignissen", also entweder drei Impfungen oder zwei Impfungen und einer Genesung, bzw. Kinder zwischen fünf und elf Jahren mit zwei Impfungen oder einer Impfung und einer Genesung. Ebenfalls schon jetzt nicht in Quarantäne muss man, wenn beim Kontakt mit Infizierten Schutzmaßnahmen wie eine FFP2-Maske (bei Kindern bis 14 reicht auch ein Mund-Nasen-Schutz) gesetzt wurden.

Spätere Sperrstunde nun fix

Wenige Stunden vor Inkrafttreten hat das Gesundheitsministerium jene Verordnung vorgelegt, die die Sperrstunde nach hinten verlegt. Das heißt, Lokale dürfen ab Samstag bis Mitternacht offen halten. Weiters wird die Teilnehmerzahl für Zusammenkünfte erhöht. Auch in der Jugendarbeit und bei Ferienlagern sind mehr Teilnehmer möglich. Bei größeren Events entfällt die Testpflicht. 

Konkret ist in der Novelle zur Covid-19-Maßnahmenverordnung vorgesehen, dass nun wieder 50 statt wie bisher 25 Jugendliche in der außerschulischen Jugendarbeit zusammenkommen bzw. sich auf eine Fahrt in eine gemeinsame Ferienunterkunft begeben können. Dazu sind nun auch doppelt so viele Betreuer, nämlich acht, erlaubt.

Veranstaltungen ohne zugewiesene Plätze sind dann möglich, wenn nicht mehr als 50 Personen zusammentreffen, was vor allem für private Feiern wie Geburtstagspartys Belang haben dürfte. Aktuell sind es auch hier nur 25 Personen.

Bei zugewiesenen Plätzen nur 2G

Eine nicht unwesentliche Neuigkeit gibt es durch die Verordnung auch für Veranstaltungen mit zugewiesenen Plätzen. Zwar bleibt die Zahl der zugelassenen Gäste mit 2.000 gleich, doch gibt es nur noch eine 2G-Erfordernis, also die Teilnehmer müssen geimpft oder genesen sein. Bisher war bei Events bis zu 1.000 Personen zusätzlich eine PCR-Test-Erfordernis gegeben und bei Veranstaltungen bis 2.000 Personen musste man neben dem Test auch noch geboostert sein.

ribbon Zusammenfassung
  • In Österreich gilt ab heute, Samstag, die Corona-Impfpflicht. Das Gesetz wurde am Freitag vom Bundespräsidenten und vom Bundeskanzler unterschrieben und kundgemacht. 
  • Gelten wird sie für alle Personen mit Wohnsitz in Österreich ab 18 Jahren. Ausnahmen sind für Schwangere und jene vorgesehen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, sowie - bedingt - auch für Genesene.
  • Neu ist auch, dass Omikron-Genesene künftig nicht mehr in Quarantäne müssen. Wer innerhalb der letzten 3 Monate von einer Infektion mit der Omikron-Variante genesen ist, muss nach einem Kontakt mit einer infizierten Person nicht mehr in Quarantäne.
  • Wenige Stunden vor Inkrafttreten hat das Gesundheitsministerium jene Verordnung vorgelegt, die die Sperrstunde nach hinten verlegt. Das heißt, Lokale dürfen ab Samstag bis Mitternacht offen halten.
  • Weiters wird die Teilnehmerzahl für Zusammenkünfte erhöht. Auch in der Jugendarbeit und bei Ferienlagern sind mehr Teilnehmer möglich. Bei größeren Events entfällt die Testpflicht. 

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