"Freitesten" nach Einreise bleibt, Pendler brauchen Tests

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Pendler müssen sich künftig registrieren und einem Corona-Test unterziehen. Das geht aus der neuen Einreise-Verordnung hervor, die am Mittwochnachmittag vom Sozialministerium erlassen wurden. Für die anderen Einreisenden bleibt im Wesentlichen alles gleich. Die zehntägige Quarantäne kann nun doch weiter nach fünf Tagen durch Freitesten durchbrochen werden.

Pendler müssen sich einmal pro Woche wie alle anderen Einreisenden registrieren. Zudem müssen sie ein Antigen-oder PCR-Test-Ergebnis mitführen, das nicht älter als sieben Tage ist. Jene Pendler, die seltener als einmal pro Woche nach Österreich kommen, müssen sich jeweils vor der Einreise registrieren. Verpflichtend ist die Registrierung ab 10. Februar, ab 7. Februar ist sie möglich.

Neuerungen gibt es in Folge des EU-Austritts für Briten. Sie dürfen - außer in Ausnahmefällen wie Geschäftsreisen - nicht mehr in Österreich einreisen, solange Großbritannien als Risikoland gilt.

Bisher kein Coronatest bei Pendlern notwendig

Bisher konnte man ohne negativen Coronatest einreisen. Für die heimische Wirtschaft ist die Gruppe der Berufspendler ein wichtiger Faktor. Tausende Menschen überqueren regelmäßig für ihren Beruf die Grenze nach Österreich. Viele davon arbeiten in systemrelevanten Branchen wie dem Gesundheitsbereich.

234.000 Pendler aus dem Ausland, Ungarn und Slowakei an der Spitze

Im Jahr 2018 gab es laut der jüngsten verfügbaren Daten der Statistik Austria rund 234.000 Beschäftigte, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich hatten. (Zum Vergleich: Insgesamt waren in jenem Jahr rund 4,3 Mio. Menschen erwerbstätig). Den größten Einzug hatte Österreich aus Ungarn mit rund 56.000 und der Slowakei mit rund 41.000 Personen. Insgesamt stellten Ungarn und die Slowakei damit mehr als 40 Prozent aller Berufspendler.

Löwenanteil der Pendler im Gesundheits- und Sozialwesen beschäftigt

Die meisten Berufspendler (knapp 52.000) waren im Gesundheits-und Sozialwesen beschäftigt, gefolgt von den Bereichen Beherbergung und Gastronomie (rund 29.000) sowie Herstellung von Waren (26.000). Den größten Anteil an allen Beschäftigten einer Branche machten die Pendler aber in der Land- und Forstwirtschaft aus, wo rund jeder Vierte unselbstständig Beschäftigte nicht in Österreich ansässig war. Im Sektor Beherbergung und Gastronomie war es nur rund jeder Zehnte.
 

ribbon Zusammenfassung
  • Pendler müssen sich künftig registrieren und einem Corona-Test unterziehen. Das geht aus der neuen Einreise-Verordnung hervor, die am Mittwochnachmittag vom Sozialministerium erlassen wurden. Für die anderen Einreisenden bleibt im Wesentlichen alles gleich. Die zehntägige Quarantäne kann nun doch weiter nach fünf Tagen durch Freitesten durchbrochen werden.

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