Das Wichtigste zur Maskenpflicht

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Seit 6. April müssen Supermärkte und Drogerien Mund-Nasen-Schutz-Masken verteilen. Ab kommender Woche gilt die Maskenpflicht in allen Geschäfte und öffentlichen Verkehrsmitteln. Wir haben das Wichtigste für Sie zusammengefasst.

Seit 6. April müssen in Supermärkten, Drogerien und Drogeriemärkten Mund-Nasen-Schutz-Masken (MNS-Masken) getragen werden. Das gilt in Filialen mit mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche. Die Masken werden von den Geschäften ausgegeben. Laut dem Erlass der Bundesregierung soll dies kostenlos geschehen. Ab kommender Woche wird die Maskenpflicht auf alle Geschäfte und den öffentlichen Verkehr ausgeweitet. 

MNS-Masken schützen nicht vor einer Infektion

Die Mund-Nasen-Schutz-Masken schützen nicht vor einer Infektion. „Wir dürfen uns nicht in falscher Sicherheit wiegen“, sagt Birgit Willinger, Leiterin der klinischen Mikrobiologie im Wiener AKH im PULS 24 Interview. Die Masken dienen als Spritzschutz. Sie verhindern das Spritzen von Tröpfchen beim Sprechen, Husten oder Niesen. So soll die Verbreitung des Virus eingedämmt werden. Der Abstand von mindestens einem Meter muss auch weiterhin eingehalten werden.

Leiterin der Klinischen Mikrobiologie zu MNS-Masken

Die Masken, die von Supermärkten verteilt werden, sind Einwegmasken. Willinger sagt, die Masken könnten wegen der Knappheit aber auch drei bis vier Mal verwendet werden, sofern sie nicht durchnässt sind und nur kurz getragen wurden. Wichtig sei, dass die Maske nach dem Tragen gereinigt und getrocknet wird, damit sich Bakterien nicht vermehren können. Selbstgemachte Stoffmasken können mehrfach getragen werden. Sie müssen regelmäßig gewaschen werden.

Zur Not können Mund und Nase auch mit Schals und Tüchern bedeckt werden. "Jede Art der Bedeckung von Mund und Nase ist besser als keine Bedeckung", sagt ein Ministeriumssprecher. Auch Kinder müssen einen Mund- und Nasenschutz tragen, wenn sie mit ihren Eltern einkaufen gehen. Eine generelle Maskenpflicht im öffentlichen Raum gilt bislang nicht.

Richtiger Umgang mit Schutzmasken

Richtiger Umgang mit Schutzmasken

Vor dem Anlegen der Maske die Hände gründlich waschen und am besten desinfizieren. Die Maske nur an den Rändern anfassen und mit den Bändern hinter dem Kopf festziehen. Mund und Nase müssen vollständig bedeckt sein. Hat die Maske eine farbige Seite, so sollte diese vorne sein. Stoffmasken nach dem Tragen bei mindestens 60 Grad waschen und gut trocknen. Nach dem Abnehmen der Maske die Hände und das Gesicht gründlich mit Seife waschen.

ribbon Zusammenfassung
  • Seit 6. April müssen Supermärkte und Drogerien Mund-Nasen-Schutz-Masken verteilen.
  • Ab kommender Woche gilt die Maskenpflicht in allen Geschäfte und öffentlichen Verkehrsmitteln.
  • Die Mund-Nasen-Schutz-Masken schützen nicht vor einer Infektion.
  • Wichtig sei, dass die Maske nach dem Tragen gereinigt und getrocknet wird, damit sich Bakterien nicht vermehren können.
  • Zur Not können Mund und Nase auch mit Schals und Tüchern bedeckt werden.

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