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Corona: Steiermark verschärft Maßnahmen in Kindergärten

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Das Land Steiermark verschärft ab Freitag die Corona-Schutzmaßnahmen in Kinderbetreuungseinrichtungen: Pädagoginnen und Pädagogen, Betreuer sowie anderes und somit auch externes Personal müssen beim Betreten und während des Aufenthalts verpflichtend eine FFP2-Maske tragen.

Ausnahmen gibt es nur in wenigen Fällen: beispielsweise wenn eine Logopädieleistung erbracht wird. In der Aussendung der Kommunikation Land Steiermark wurde erklärt, dass die Maßnahme aufgrund des Pandemiegeschehens und zur Eindämmung der Verbreitung von Covid-19 nötig sei.

"Gerade unsere Jüngsten, die sich nicht gegen das Coronavirus impfen lassen können, benötigen den bestmöglichen Schutz vor einer Infektion. Darüber hinaus ist die maximale Sicherheit des gesamten Personals von essenzieller Bedeutung. Nicht nur für die Gesundheit, sondern auch für die Sicherstellung des Betreuungsangebotes", sagte Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP).

Schützenhöfer für Lockerungen

Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer (ÖVP) sprach sich indessen für mögliche Lockerungen in anderen Bereichen aus: "In Abstimmung mit Expertinnen und Experten sollten wir über Lockerungen wie etwa die Verlängerung der Sperrstunde und vor allem über die Abschaffung der Maskenpflicht in Schulen nachdenken. In den Schulen wird so viel getestet wie kaum in anderen Bereichen. Sie sind daher ein sicherer Ort." Daher könnte die Maskenpflicht für die Schüler auf ihren Sitzplätzen während des Unterrichts fallen. Derzeit gilt für Schüler, Lehr- und Verwaltungspersonal im gesamten Schulgebäude FFP2-Maskenpflicht, wobei für Kinder bis zum Ende der achten Schulstufe auch ein Mund-Nasen-Schutz ausreicht.

ribbon Zusammenfassung
  • Das Land Steiermark verschärft ab Freitag die Corona-Schutzmaßnahmen in Kinderbetreuungseinrichtungen.
  • Pädagoginnen und Pädagogen, Betreuer sowie anderes und somit auch externes Personal müssen beim Betreten und während des Aufenthalts verpflichtend eine FFP2-Maske tragen.
  • Ausnahmen gibt es nur in wenigen Fällen: beispielsweise wenn eine Logopädieleistung erbracht wird. 
  •  In der Aussendung der Kommunikation Land Steiermark wurde erklärt, dass die Maßnahme aufgrund des Pandemiegeschehens und zur Eindämmung der Verbreitung von Covid-19 nötig sei.

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