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Corona-Maßnahmen fallen: Was, wenn eine Welle kommt?

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Die Regierung gab am Mittwoch den Fahrplan zur Abschaffung der Corona-Maßnahmen bekannt. Am 30. Juni fällt das Corona-Maßnahmen-Gesetz. Das überarbeitete Epidemiegesetz soll aber erst Ende des Jahres in Begutachtung gehen. Was ist in der Zwischenzeit? PULS 24 hat den Verfassungsjuristen Peter Bußjäger gefragt.

Vor rund drei Jahren wurde der erste Corona-Fall in Österreich registriert. 5,78 Millionen Corona-Infektionen und über 21.000 Tote gab es seither offiziell. Man habe nun aber Impfungen, eine hohe Immunisierung und Medikamente, sagte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne), der am Mittwoch den Fahrplan für das Ende aller Corona-Maßnahmen bekanntgab.

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Ab Mai fällt die Maskenpflicht in Spitälern, Pflegeheimen und Arztpraxen. Risikogruppen können sich nicht mehr vom Dienst freistellen lassen. Am 30. Juni fallen dann alle Corona-Maßnahmen und damit auch die Meldepflicht bei Erkrankung. Für Infizierte wird es keine Verkehrsbeschränkungen geben. 

Das Epidemiegesetz soll gleichzeitig überarbeitet werden, damit man auf künftige Pandemien besser vorbereitet sei. Allerdings kommt das neue Gesetz erst lange nach dem Ende der Corona-Maßnahmen, es soll erst Ende des Jahres in Begutachtung gehen. Das aktuelle Gesetz sei aber "nicht tauglich, um eine Pandemie zu bekämpfen", sagte selbst Gesundheitsminister Johannes Rauch.

Es droht Situation wie im März 2020

Die Regierung habe im März 2020 wegen der überholten Gestalt des alten Gesetzes nicht gewusst, was damit überhaupt geregelt werden darf und das Covid-19-Maßnahmengesetz geschaffen, das ständig ergänzt werden musste, erklärte Verfassungs- und Verwaltungsjurist Peter Bußjäger Mitte Jänner im PULS 24 Interview. Die Regelungen seien "unübersichtlich" geworden und mussten "in kurzer Zeit" geschaffen werden, was dazu führte, dass sie teils nicht gut ausgearbeitet waren. Er forderte damals, dass das Epidemiegesetz überarbeitet werde, bevor die Maßnahmen fallen. Denn sonst hätte man im Falle einer neuen Welle wieder eine Situation wie im März 2020.

Nun ist bekannt, dass das Epidemiegesetz viel später überarbeitet werden soll. In der Regierung scheint zwar im Moment niemand davon auszugehen, dass im Herbst wieder eine drastische Situation eintreten wird, ganz auszuschließen ist das aber nicht. 

Das Risiko ist "überschaubar", sagt Bußjäger - denn die Regierung könnte im Herbst die momentan bestehenden Gesetze und Verordnungen "aus der Schublade wieder herausziehen". Eine einfache Mehrheit im Nationalrat reiche, das würde rasch gehen. Allerdings würden es wieder jene Regeln sein, die "überhastet" geschaffen worden sind. 

Was muss das neue Gesetz können?

Bußjäger fordert daher, dass man sich mit dem neuen Epidemiegesetz "nicht allzu lange" Zeit lassen sollte. Denn sollte eine neue Pandemiesituation auftreten, brauche man legistisch sauber ausgearbeitete Regeln, klare Absprachen mit den Behörden und eine schlanke Organisationsstruktur bei den Kommissionen. 

Ein "brauchbares" Epidemiegesetz sollte die rechtlichen Grundlagen für Maßnahmen wie Ausgangsbeschränkungen, Maskenpflicht und Verkehrsbeschränkungen enthalten, so Bußjäger. Er hofft auch, dass endlich ein solider Datenaustausch zwischen Bund, Ländern und Spitälern ermöglicht werden. "Das fehlt bis heute." 

Bei den Maßnahmen sei auf Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität zu achten - die nächst strengere Maßnahme soll erst eingeführt werden, wenn die weniger strenge nicht wirkt. Bis ins Detail kann eine Pandemie natürlich nicht geplant werden - man weiß ja noch nicht, welche Krankheit überhaupt kommen könnte. Das Kriterium für Maßnahmen müsse aber immer die Auslastung des Gesundheitssystems sein, so Bußjäger. 

Impfpflicht ist "heikel"

Ob das neue Epidemiegesetz die Möglichkeit einer Impfpflicht vorsehen soll, sei eine "heikle Frage", sagt der Jurist. Das sei "politisch schwierig" und daher für den Konsens über das Gesetz nicht förderlich. Außerdem bestehe bei neuen Pandemien immer die Frage, ob es überhaupt eine Impfung gibt, die sicher und wirkungsvoll ist. Für das Gesundheitspersonal sollte man sich die Möglichkeit einer Impfpflicht aber "überlegen". 

ribbon Zusammenfassung
  • Die Regierung gab am Mittwoch den Fahrplan zur Abschaffung der Corona-Maßnahmen bekannt.
  • Am 30. Juni fällt das Corona-Maßnahmen-Gesetz. Das überarbeitete Epidemiegesetz soll aber erst Ende des Jahres in Begutachtung gehen.
  • Was ist in der Zwischenzeit? PULS 24 hat den Rechtsexperten Peter Bußjäger gefragt.

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