Bußjäger zur Impfpflicht: "Die Strafe muss verhältnismäßig sein"

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Verfassungsrechtler Peter Bußjäger spricht im PULS 24 Interview über die Impfpflicht und welche rechtlichen Bedingungen es bei ihrer Einführung gibt.

Die Impfpflicht ist verfassungsrechtlich "grundsätzlich zulässig", sagt Jurist Peter Bußjäger von der Uni Innsbruck. Sie sei zwar eine schwerwiegende Einschränkung der Freiheitsrechte und der körperlichen Integrität. Grundrechte können im öffentlichen Interesse eingeschränkt werden. Die Maßnahme müsse aber verhältnismäßig sein, also um Ziel führen. Mediziner sagen, dass die Impfpflicht das tut, ein gelinderes Mittel sei auch nicht in Sicht.

Unter den gegeben Voraussetzungen sei die Impfpflicht zum Gesundheitsschutz und wegen der Gefährdung der Gesundheitsversorgung also zulässig. Wenn sich nun herausstellte, dass die vorhandenen Impfstoffe gegen neue Varianten, wie die Omikron-Variante weniger helfen, dann sei das "kein unbeachtlicher Umstand", so Bußjäger. Allerdings dürfe der Gesetzgeber auch Vorsorge betreiben und die Aussichten seien gut, dass die Impfstoffe angepasst werden können.

Strafen sollen Einkommen angemessen sein

Die Frage, ab welchem Alter sie gelten soll, müssen Mediziner entscheiden sagt er, das sei eine sachliche Frage. "Nach meinem Wissensstand", so Bußjäger, sei eine Strafe ab 14 Jahre angemessen. Theoretisch sei aber auch eine Impfpflicht ab fünf Jahren zulässig. Der Impfstoff ist aber diesem Alter zugelassen. Dann würden strenge Anforderungen an die Sicherheit des Impfstoffes herangezogen werden, so der Jurist. 

Bezüglich der Bestrafung der Impfpflicht sagt Bußjäger, dass auch diese verhältnismäßig sein muss. 7.000 Euro würde er "sehr hoch" einschätzen. Die Strafen sollten dem Einkommen und Vermögen angemessen sein.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Impfpflicht ist verfassungsrechtlich "grundsätzlich zulässig", sagt Jurist Peter Bußjäger von der Uni Innsbruck.
  • Sie sei zwar eine schwerwiegende Einschränkung der Freiheitsrechte und der körperlichen Integrität. Grundrechte können im öffentlichen Interesse eingeschränkt werden.
  • Die Maßnahme müsse aber verhältnismäßig sein, also um Ziel führen. Mediziner sagen, dass die Impfpflicht das tut, ein gelinderes Mittel sei auch nicht in Sicht.
  • Wenn sich nun herausstellte, dass die vorhandenen Impfstoffe gegen neue Varianten, wie die Omikron-Variante weniger helfen, dann sei das "kein unbeachtlicher Umstand", so Bußjäger.
  • Allerdings dürfe der Gesetzgeber auch Vorsorge betreiben und die Aussichten seien gut, dass die Impfstoffe angepasst werden können.
  • Bezüglich der Bestrafung der Impfpflicht sagt Bußjäger, dass auch diese verhältnismäßig sein muss. 7.000 Euro würde er "sehr hoch" einschätzen. Die Strafen sollten dem Einkommen und Vermögen angemessen sein.

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