APA/BARBARA GINDL

Ab heute gilt ein neuer Corona-Erlass: Nicht nur die Inzidenz zählt

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Regionale Verschärfungen sind nicht mehr rein von der Sieben-Tage-Inzidenz abhängig, sondern künftig auch an Impfrate und Belegung der Intensivbetten gekoppelt.

Bislang galt: Überstieg in einem Bezirk die Sieben-Tage-Inzidenz an sieben aufeinander folgenden Tagen die 300-er Marke, galt diese Region als Hochinzidenzgebiet und es mussten Ausreisekontrollen an den Bezirksgrenzen durchgeführt werden.

Das ändert sich am heutigen Freitag: Nach dem neuen Erlass des Gesundheitsministeriums sind regionale Verschärfungen auch von Impfrate und Belegung der Intensivbetten abhängig. So wird der neue Erlass erst schlagend, wenn mehr als zehn Prozent der verfügbaren Intensivpflegebetten mit Covid-19-Patienten belegt sind.

Sind zum Beispiel weniger als 50 Prozent der Bewohner geimpft, bleibt der Inzidenz-Grenzwert bei 300. Bei einer höheren Durchimpfungsrate steigt er. Liegt die Impfquote zwischen 65 und 70 Prozent, darf die Inzidenz bis zu 700 betragen.

Bezirksbehörden können Maßnahmen veranlassen

Übersteigen Bezirke die jeweiligen Werte, dürfen Personen den betreffenden Bezirk nur dann verlassen, wenn sie den Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr vorweisen können, wie etwa bei Ausreisekontrollen. Die Kontrollen haben stichprobenartig mit möglichst hoher Frequenz zu erfolgen. Dafür kann auch der Assistenzeinsatz des Bundesheeres angefordert werden. Darüber hinaus können Landeshauptleute oder Bezirksverwaltungsbehörden weitere Vorkehrungen setzen: etwa 3-G-Nachweis etwa im Handel, verstärktes Contact Tracing, oder ausgeweitete MNS- bzw. FFP2-Maskenpflicht.

Ausnahmen für Ein- und Ausreisebeschränkungen gelten für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr, Güterverkehr, bei Gefahr, für Blaulichtorganisationen, für den Transit ohne Stopp und unaufschiebbare Behördengänge.

ribbon Zusammenfassung
  • Regionale Verschärfungen sind nicht mehr rein von der Sieben-Tage-Inzidenz abhängig, sondern künftig auch an Impfrate und Belegung der Intensivbetten gekoppelt.
  • Bislang galt: Überstieg in einem Bezirk die Sieben-Tage-Inzidenz an sieben aufeinander folgenden Tagen die 300-er Marke, galt diese Region als Hochinzidenzgebiet und es mussten Ausreisekontrollen an den Bezirksgrenzen durchgeführt werden.
  • Das ändert sich am heutigen Freitag: Nach dem neuen Erlass des Gesundheitsministeriums sind regionale Verschärfungen auch von Impfrate und Belegung der Intensivbetten abhängig. 
  • So wird der neue Erlass erst schlagend, wenn mehr als zehn Prozent der verfügbaren Intensivpflegebetten mit Covid-19-Patienten belegt sind.
  • Sind zum Beispiel weniger als 50 Prozent der Bewohner geimpft, bleibt der Inzidenz-Grenzwert bei 300. Bei einer höheren Durchimpfungsrate steigt er.
  • Übersteigen Bezirke die jeweiligen Werte, dürfen Personen den betreffenden Bezirk nur dann verlassen, wenn sie den Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr vorweisen können, wie etwa bei Ausreisekontrollen.

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