Rechtsanwältin: Wer Fixkosten-Senkung nicht beweisen kann, muss Zuschüsse zurückzahlen

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PULS 24 Anchorwoman Bianca Ambros spricht mit Birgit Kraml, einer Rechtsanwältin der Kanzlei Wolf Theiss über das Epidemie-Gesetz, das noch aus dem 19. Jahrhundert stammt und wie sich das zum Beispiel auf Mieten und Mietbeihilfen (Fixkostenzuschuss) in Corona-Zeiten auswirkt. Der Mieter müsse auf jeden Fall versuchen, seine Fixkosten so gut wie möglich zu senken und das auch nachzuweisen, denn Zuschüsse könnten sonst zurückverlangt werden.