Nachtgastro öffnet ab 1. Juli

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Mit 1. Juli fallen fast alle Einschränkungen unter Einhaltung der 3-G-Regel. Einzig das Nachtleben bleibt noch eingeschränkt. Zwar wird es ab 1. Juli keine Sperrstunde mehr geben, die klassischen Aktivitäten in Clubs und Discos sind aber weiterhin nicht erlaubt: Tanzen und Trinken an der Bar sind weiterhin nicht möglich, nur die Konsumation an Tischen ist erlaubt. PULS 24 Reporter Daniel Retschitzegger berichtet.