Lockdown für Ungeimpfte: Wie kontrolliert wird

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Zur Eindämmung der massiv steigenden Corona-Infektionen ist um Mitternacht ein "Lockdown für Ungeimpfte" in Kraft getreten. Für Personen, die keine Schutzimpfung gegen Covid-19 erhalten haben bzw. in den letzten 180 Tagen von der Krankheit genesen sind, gelten damit die schon aus früheren Lockdowns bekannten Ausgangsbeschränkungen. Ausgenommen sind Kinder unter zwölf Jahren und schwangere Frauen. Außerdem gilt 3G am Arbeitsplatz ohne die bisher möglichen Ausnahmen.