Nachträgliche Mitteilung über den Ausgang eines Strafverfahrens

0

Sie veröffentlichen seit 29.1.2020 im periodischen Medium www.puls24.at unter der Überschrift „Hat FPÖ-Chef Norbert Hofer sein Amt missbraucht?“ einen Artikel in welchem folgendes berichtet wird: „Die „Liste Jetzt“ wirft Norbert Hofer vor, in seiner Amtszeit als Infrastrukturminister den Brandschutz in Schienenfahrzeugen fahrlässig vernachlässigt zu haben.“ „Laut „Liste Jetzt“ sollen mehrere Hersteller verhindert haben, dass dieses in Österreich entwickelte innovative Produkt zum Einsatz kommt – Hofer soll davon gewusst und somit den Brandschutz vernachlässigt haben. Das Justizministerium bestätigt das Verfahren gegen Hofer.“ „Ein Auslieferungsantrag an den Nationalrat für Norbert Hofer wurde bislang nicht gestellt.“ Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) führte zur Geschäftszahl 81 St 18/19 m ein Ermittlungsverfahren gegen Ing. Norbert Hofer wegen des Verdachts des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt (§ 302 Abs 1 StGB). Und wegen des Verdachts des Vergehens der falschen Beurkundung und Beglaubigung im Amt (§ 311 StGB). Dieses Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, weil gemäß § 190 Z 2 StPO kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung des Ing. Norbert Hofer besteht.