Fall: Der Tod steht Gregor Seberg gut!

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Selbst der Tod kostet Geld, in manchen Ländern bzw. Gemeinden Österreichs mehr, in manchen weniger. Per März 2015 wurde in Klagenfurt wieder die Totenbeschaugebühr eingeführt. Wenn es zu einem Todesfall außerhalb eines Krankenhauses kommt, muss ein Arzt zur Feststellung des Todes anreisen. In Kärnten und Villach wird dafür eine Gebühr von 107,30 Euro fällig. Das Skurrile: in diesen beiden Städten wird die Gebühr auch im Krankenhaus eingehoben, obwohl der Tod von angestellten Pathologen festgestellt wird und der Totenbeschauer gar nicht eingesetzt wird.