Illegalität droht
Chaos um Registrierkassen: Wer jetzt handeln muss
Mit der Registrierkassenpflicht wollte die Politik möglichem Umsatzsteuerbetrug einen Riegel vorschieben. Jedes Kleinunternehmen, jeder Gewerbetreibende, der im Jahr mehr als 15.000 Euro Umsatz erzielt und 7.500 Euro in Umsätzen mit Bargeld bezahlt werden, ist davon betroffen.
Wie bei so vielen Regeln gibt es auch hier Ausnahmen. Aber grundsätzlich muss jede Zahlung einzeln elektronisch aufgezeichnet werden. Seit 2017 auch mit einem sogenannten Manipulationsschutz. Dabei muss jeder Beleg digital signiert werden.
Oft besorgen sich Unternehmer:innen dafür einen sogenannten Registrierkassenchip, der wie eine SIM-Karte aussieht. Einer der drei zertifizierten Anbieter in Österreich ist die Firma A-Trust. Das Logo dieser Wiener Firma findet man etwa auch, wenn man sich mit der ID Austria bei FinanzOnline oder der ÖGK anmelden will.
Sicherheitslücke
Doch bei diesen SIM-Karten droht nun Chaos. Denn ein bestimmter Typ dieser Chips (ACOS-ID 2.1) verliert wegen einer Sicherheitslücke seine Zertifizierung.
So könnten Betrüger die Karte kopieren und sich dann als dieses Unternehmen ausgeben. Deswegen entsprechen "die Karten ab dem 7. Juni 2025 nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben für Registrierkassen", teilte das Finanzministerium (BMF) gegenüber PULS 24 mit.
Davon sind laut der Wirtschaftskammer (WKO) die Karten von A-Trust betroffen, die seit Juni 2022 im Webshop gekauft wurden.
Unternehmen müssen handeln
Deshalb ist bei Unternehmer:innen jetzt handeln angesagt – wenn sie nach dem 7. Juni noch einen dieser Chips verwenden, droht ihnen bei einer Kassenprüfung durch das Finanzamt mitunter eine heftige Geldstrafe.
Doch hier steht gleich das nächste Problem bevor: Die neuen Karten sind derzeit nicht lieferbar. Im Webshop von A-Trust ist zu lesen, dass mit einer Lieferung "frühestens im Laufe des Juni 2025" zu rechnen sei.
Wer seit dem 1. Jänner 2025 eine neue Karte bestellt hat, die nun ihre Gültigkeit verliert, muss nichts weiter machen: Die Karte wird automatisch und kostenlos ersetzt – sobald sie eben verfügbar ist.
Finanzamt macht Ausnahme
Damit würden tausende Gewerbetreibende in die Illegalität rutschen, weil sie nicht rechtzeitig eine Ersatz-Karte bekommen oder gar nicht wissen, dass sie davon überhaupt betroffen sind.
Für den Fall, dass die Ersatz-Karte nicht rechtzeitig kommt, hat das Finanzministerium zumindest vorgesorgt. "Die bisherige Signaturkarte kann so lange weiter verwendet werden, bis die neuen Karten erhältlich sind – Voraussetzung dafür ist, dass bereits eine Vorbestellung der neuen Karten erfolgt ist und nachgewiesen werden kann", teilte man gegenüber PULS 24 mit.
Demnach gilt für alle Besitzer einer Registrierkasse: Unbedingt bis Juni überprüfen, ob der eigene Chip danach noch gültig ist und, falls nötig, rechtzeitig einen neuen bestellen.
Zusammenfassung
- In Österreich besteht seit 2016 für abertausende Kleinunternehmen die Registrierkassenpflicht.
- Doch wegen einer "Sicherheitslücke" droht vielen von ihnen, dass sie bald mit einem illegalen Kassensystem in ihrem Geschäft stehen.
- Was es zu beachten gibt und wer davon betroffen ist.