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Fünf weitere Diversionen für Platzstürmer beim Wiener Derby

Heute, 10:03 · Lesedauer 4 min

Am Dienstag sind fünf weitere Verfahren gegen Platzstürmer beim Wiener Derby zwischen Rapid und Austria am 22. September 2024 diversionell erledigt worden. 14 von ursprünglich 22 angeklagten Männern hatten am zweiten Prozesstag auf der Anklagebank Platz genommen, nachdem am Montag bereits acht Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwältin diversionell erledigt wurden. Die betreffenden Angeklagten waren bisher unbescholten und hatten die Verantwortung für ihre Taten übernommen.

Die insgesamt 13 diversionell erledigten Männer müssen je 150 Euro für die Verfahrenskosten und jeweils 50 Euro symbolische Schadensgutmachung an den SK Rapid und an einen verletzten Polizisten zahlen, die sich als Privatbeteiligte dem Verfahren angeschlossen hatten. Zusätzlich fassten sie für die Dauer einer zweijährigen Probezeit ein österreichweites Stadionverbot für alle Matches in der ersten und zweiten Bundesliga, alle Spiele des ÖFB-Cups, alle internationalen Begegnungen mit österreichischer Beteiligung und alle Nationalmannschaftsspiele aus. Auch Freundschaftsspiele sind vom Stadionverbot mitumfasst. Wird dem Folge geleistet, gelten sie nach wie vor als unbescholten.

"Das war eine saudumme Aktion", sagte einer der Männer heute. Er habe sich von der Masse mitreißen lassen. Seine Frau sei bis heute beleidigt, "die kann sehr bös werden", meinte der 45-Jährige. Auch seine Arbeitskollegen hätten von seiner Beteiligung an den Ausschreitungen mitbekommen. "Das ist mir extrem peinlich", erklärte er.

Der Verfahrensverlauf deutete darauf hin, dass jene Angeklagte, die noch nicht in Kontakt mit der Justiz gekommen sind, eine Diversion angeboten bekommen. Vier der Angeklagten sind vorbestraft. "Es war ein großer Fehler, dass ich überhaupt bei dem Spiel war", sagte ein Austrianer mit fünf Vorstrafen. Der Familienvater absolviert bereits freiwillig ein Anti-Gewalt-Training. "Ich bin jetzt viel reifer im Kopf, als damals", erklärte der 30-Jährige.

Mehrere Angeklagte hatten bereits am ersten Prozesstag geschildert, sie hätten an jenem Tag bis zu zehn Bier oder mehr getrunken. "Ich trinke seitdem keinen Alkohol mehr", erzählte heute ein 21-jähriger Austrianer, der in der Vergangenheit dreimal verurteilt wurde. Er sei "am besten Weg" zu einer besseren Zukunft. Ein 34-jähriger Rapidler berichtete ebenfalls, er sei stark betrunken gewesen. 2023 war ein Verfahren gegen ihn wegen Nötigung und Körperverletzung nach einer Diversion eingestellt worden. Er ist damit nach wie vor unbescholten, allerdings verwehrte ihm die Richterin heute eine Diversion.

Verwirrung um möglichen Doppelgänger

Nicht schuldig bekannte sich ein 45-jähriger Austrianer. Er soll laut Anklage auch auf den Rasen gestürmt sein und einen Bengalo auf Rapidler geworfen haben. Allerdings handle es sich um eine Verwechslung, erklärte er: "Als die Anklageschrift gekommen ist, bin ich aus allen Wolken gefallen." Er habe damals versucht, das Stadion auf gefahrenlosem Weg zu verlassen, zudem sei er bei der Freiwilligen Feuerwehr und wisse um die Risiken von Bengalos.

Videoaufnahmen aus dem Allianz Stadion sollen ihn beim Platzsturm zeigen. Analysen der Bilder kamen allerdings zu keinem eindeutigen Ergebnis. Darauf zu sehen ist eine Person, deren Mund und Nase mit einem Schal verdeckt sind. Der Angeklagte vermutet einen Doppelgänger. Er habe bei Spielen der Austria in der Vergangenheit einen Mann gesehen, "der aussieht, wie ich vor zehn Jahren". Sein Verfahren wurde ausgeschieden und wird am 25. März fortgesetzt. Eine Zeugin soll ihn dann entlasten.

Die Hauptverhandlung wird am kommenden Donnerstag mit den verbleibenden acht Angeklagten fortgesetzt. Zunächst wird Videomaterial gesichtet, in weiterer Folge sind auch Zeugen geladen.

Staatsanwältin: "Quasi kriegsähnlicher Zustand"

Im Allianz Stadion war es im September 2024 schon während, vor allem aber nach dem Match zu unfassbaren Szenen gekommen, als gewaltbereite Zuschauer den Platz stürmten. Fans beider Lager zündeten pyrotechnische Gegenstände und gingen aufeinander bzw. auf Polizisten los. Staatsanwältin Kristina Kamauf sprach beim Prozessauftakt von einem "quasi kriegsähnlichen Zustand". Es seien zahlreiche Menschen teilweise schwer verletzt worden. Eine Polizeibeamtin erlitt Verbrennungen, ein männlicher Kollege einen vorübergehenden Hörverlust sowie einen Tinnitus am linken Ohr. Sein Vertreter forderte 5.000 Euro Schadenersatz. Bei einem weiteren Polizisten kam es zu Absplitterungen an den Zähnen, als dessen Zahnspange aus dem Mund gerissen wurde. Ein Fan landete mit einem Bruch des linken Kieferhöhlenbodens, einem Bruch der linken Augenhöhle, einem Bruch des linken Jochbeins und einer Nasenbeinfraktur im Spital.

Kamauf legt den Angeklagten unter anderem schwere gemeinschaftliche Gewalt (§ 274 StGB), aber auch Widerstand gegen die Staatsgewalt (§ 269 StGB) zur Last. Rapid forderte 1.000 Euro Schadenersatz von 21 der 22 Angeklagten.

Die Verteidiger der Männer hatten am ersten Prozesstag betont, dass es sich um Familienväter oder Männer mit einem geregelten Leben handle. Viele von ihnen seien zuvor nie gewalttätig geworden und säßen heute das erste Mal auf der Anklagebank. Das zeige, "dass hier nicht der klassische Hooligan sitzt, hier sitzen zum Großteil unbescholtene Männer", sagte eine Verteidigerin. In der Rapid-Kurve stehe ein "Querschnitt der gesamten Gesellschaft", fügte Pia Kern, die Anwältin eines weiteren Mannes hinzu.

Zusammenfassung
  • Fünf weitere Verfahren gegen Platzstürmer beim Wiener Derby am 22. September 2024 wurden am Dienstag diversionell erledigt.
  • Insgesamt wurden damit 13 von 22 Angeklagten nach Übernahme der Verantwortung und bei bisheriger Unbescholtenheit diversionell behandelt.
  • Jeder diversionell erledigte Angeklagte muss 150 Euro Verfahrenskosten und jeweils 50 Euro an den SK Rapid und einen verletzten Polizisten zahlen sowie ein zweijähriges österreichweites Stadionverbot akzeptieren.
  • Vier Angeklagte mit Vorstrafen erhielten keine Diversion, einer davon nimmt freiwillig an einem Anti-Gewalt-Training teil.
  • Ein Angeklagter bestreitet die Tat und vermutet eine Verwechslung; sein Verfahren wird am 25. März mit einer Zeugin fortgesetzt.