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Zuviel abgecasht: Staatssekretäre müssen womöglich Gehalt zurückzahlen

Zumindest zwei Staatssekretäre dürften zu Beginn ihrer Tätigkeit zu viel verdient haben. Das legt eine Anfragebeantwortung des Kanzleramts an Bundesräte von NEOS und SPÖ nahe.

Denn erst, wenn den Staatssekretären ihre Aufgabengebiete zugewiesen sind, dürfen sie ein erhöhtes Salär erhalten. Bei den gegenwärtig amtierenden Personen wurde diese Summe aber offenbar bereits nach der Angelobung ausbezahlt. Das Kanzleramt schreibt von "langjähriger Staatspraxis".

Werden die Staatssekretäre von ihren Ministern mit inhaltlichen Aufgaben betraut, was die Regel ist, bekommen sie monatlich rund 17.000 Euro. Sind sie nur Vertretungen, sind etwa 1.900 Euro weniger im Monat vorgesehen.

SPÖ und NEOS fordern Rückzahlungen

Allerdings ergab sich zuletzt bei den Staatssekretären Florian Tursky (ÖVP) und Susanne Kraus-Winkler (ÖVP) das Problem, dass deren Aufgabengebiete durch Änderungen des Bundesministeriengesetzes dem jeweiligen Ressort erst zugewiesen werden mussten. Die Digitalisierung musste dem Finanzministerium ebenso neu zugeteilt werden wie der Tourismus dem Wirtschaftsressort. Der Prozess dauerte - auch durch einen parlamentarischen Fehler - rund zwei Monate.

Das heißt, die neuen Staatssekretäre befassten sich zwar seit Beginn ihrer Tätigkeit mit den Themen, hatten aber formal dafür noch keine Kompetenzen. Nach Lesart von SPÖ und NEOS hätten sie daher die vollen Bezüge auch nicht erhalten dürfen. Sie fordern eine Rückzahlung der zwei Gehälter. Kanzleramt und Beamtenministerium prüfen nun die Angelegenheit.

ribbon Zusammenfassung
  • Zumindest zwei Staatssekretäre dürften zu Beginn ihrer Tätigkeit zu viel verdient haben.
  • Das legt eine Anfragebeantwortung des Kanzleramts an Bundesräte von NEOS und SPÖ nahe.
  • Denn erst wenn den Staatssekretären ihre Aufgabengebiete zugewiesen sind, dürfen sie ein erhöhtes Salär erhalten.
  • Sind sie nur Vertretungen, sind etwa 1.900 Euro weniger im Monat vorgesehen.
  • Der Prozess dauerte - auch durch einen parlamentarischen Fehler - rund zwei Monate.