Ziviltechniker sehen ihren Berufsstand durch Gesetzesnovelle "verwässert"

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Nach einem EuGH-Urteil muss die Arbeit der Ziviltechniker in Österreich neu geregelt werden. Der Berufsstand sieht sich durch das neue Gesetz bedroht.

Ziviltechniker ist in Österreich eine Berufsbezeichnung für freiberuflich tätige, staatlich befugte und beeidete Personen, die in den Fachgebieten Architektur und Ingenieurwesen tätig sind. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) schreibt vor, dass die Arbeit der Ziviltechniker in Österreich neu geregelt werden muss.

Das entsprechende Ziviltechnikergesetz (ZTG) stößt bei der Ziviltechnikerkammer aber auf wenig Gegenliebe. Künftig soll es "reine" Ziviltechniker und "interdisziplinäre" Ziviltechnikergesellschaften mit Beteiligungen aus anderen gewerbetreibenden Branchen geben.

Die Ziviltechnikerkammer möchte zumindest die Befähigung Urkunden auszustellen (etwa staatlich anerkannte Gutachten) auf "reine" Ziviltechniker beschränken. Das ist im ZTG allerdings nicht vorgesehen. Die Kammer sieht darin eine Verwässerung des Berufsstandes.

"EuGH-Urteil sieht das nicht vor"

Dabei wäre diese Regelung nicht nötig gewesen, um das EuGH-Urteil umzusetzen, meint etwa Erich Kern, Präsident der Ziviltechnikerkammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland. "Die Urkundentätigkeit war auch nicht Gegenstand des EuGH-Urteils C-209/18, dort geht es vielmehr um den Zugang zum freien Beruf des Ziviltechnikers und der damit einhergehenden höheren Reputation und den Dienstleistungen an sich." Kern sieht darin "Gold Plating".

Zumindest besteht noch Hoffnung. Der Bundesrat hat das Gesetz abgelehnt. Das heißt, das Gesetz geht nun zurück zum Nationalrat und kann erst in acht Wochen noch einmal dem Bundesrat vorgelegt werden. Ob entsprechende Änderungsanträge der Gesetzesnovelle bis dahin von den Regierungsparteien aufgenommen werden, ist aber ungewiss.

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  • Nach einem EuGH-Urteil muss die Arbeit der Ziviltechniker in Österreich neu geregelt werden. Der Berufsstand sieht sich durch das neue Gesetz bedroht.