Zadić: Staatsanwaltschaft gehe Verdacht "gut, gründlich und ordentlich" nach

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Nach den Hausdurchsuchungen bei der ÖVP hat sich Justizministerin Alma Zadić (Grüne) in einer ersten Reaktion "schützend" vor die Ermittler gestellt.

Die Staatsanwaltschaft sei gesetzlich dazu verpflichtet, jedem Verdacht nachzugehen, und das tue sie immer "gut, gründlich und ordentlich", so Zadić am Donnerstag in Luxemburg vor einem Treffen mit ihren EU-Amtskollegen. Jeder, der das Gefühl habe, diese Hausdurchsuchungen seien zu Unrecht erfolgt, könne Rechtsmittel dagegen ergreifen.

Eine Hausdurchsuchung laufe immer nach den "gleichen Regel ab", betonte Zadić. Sie müsse von einem "unabhängigen Gericht" genehmigt werden, wenn dieses der Ansicht ist, dass die Hausdurchsuchung zur Aufklärung einer Straftat beitragen könne. "Das ist auch gestern geschehen", so die Justizministerin.

Staatsanwaltschaft arbeitet "für uns alle"

Die gestrigen "Ereignisse rütteln auch an den Grundfesten der Demokratie und wir können nicht einfach so zur Tagesordnung übergehen", sagte Zadić. "In erster Linie geht es nun darum für Stabilität in dem Land und umfassende Aufklärung zu sorgen." Sie wolle dafür sorgen, dass "die Staatsanwaltschaft unabhängig von politischer Einflussnahme arbeiten kann, und dass sie jetzt in Ruhe die sichergestellten Daten ohne politische Zurufe auswerten kann". Die Justizministerin bekräftige, die "Staatsanwaltschaft sei allein "dem Rechtsstaat verpflichtet und arbeitet für uns alle".

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ribbon Zusammenfassung
  • Nach den Hausdurchsuchungen bei der ÖVP hat sich Justizministerin Alma Zadić (Grüne) in einer ersten Reaktion "schützend" vor die Ermittler gestellt.
  • Die Staatsanwaltschaft sei gesetzlich dazu verpflichtet, jedem Verdacht nachzugehen, und das tue sie immer "gut, gründlich und ordentlich", so Zadić am Donnerstag in Luxemburg vor einem Treffen mit ihren EU-Amtskollegen.
  • Jeder, der das Gefühl habe, diese Hausdurchsuchungen seien zu Unrecht erfolgt, könne Rechtsmittel dagegen ergreifen. Eine Hausdurchsuchung laufe immer nach den "gleichen Regel ab", betonte Zadić.
  • Sie müsse von einem "unabhängigen Gericht" genehmigt werden, wenn dieses der Ansicht ist, dass die Hausdurchsuchung zur Aufklärung einer Straftat beitragen könne. "Das ist auch gestern geschehen", so die Justizministerin.
  • Die gestrigen "Ereignisse rütteln auch an den Grundfesten der Demokratie und wir können nicht einfach so zur Tagesordnung übergehen", sagte Zadić.