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Wöginger könnte vor Schadenersatz-Forderung stehen

Heute, 17:03 · Lesedauer 1 min

Auf ÖVP-Klubobmann August Wöginger könnten Schadenersatzforderungen des Bundes zukommen, nachdem sein Amtsmissbrauch-Verfahren am Landesgericht Linz diese Woche mit einer Diversion erledigt wurde. Man prüfe diesen Regressanspruch und überlege die nächsten Schritte, zitierte "Die Presse" am Donnerstag eine Stimme aus dem Finanzministerium. Nötig wäre dafür eine zivilrechtliche Klage.

Laut der Zeitung geht es um bis zu 9.000 Euro, zusammengesetzt aus dem Verdienstentgang und dem Ersatz für die erlittene Kränkung der ausgebooteten Beamtin bei der Besetzung des Finanzamts Braunau. Wöginger muss im Rahmen der Diversion, die ihm ein Strafurteil zu den Postenschacher-Vorwürfen erspart hat, 44.000 Euro an den Staat zahlen. Dieser Betrag könne aber nicht mit etwaigen Schadenersatzforderungen des Staats gegen Wöginger aufgerechnet werden, erläuterte WU-Zivilrechtsprofessor Martin Spitzer gegenüber der "Presse".

Zusammenfassung
  • Auf ÖVP-Klubobmann August Wöginger könnten nach Abschluss seines Amtsmissbrauch-Verfahrens mit einer Diversion Schadenersatzforderungen des Bundes in Höhe von bis zu 9.000 Euro zukommen.
  • Die Summe setzt sich aus Verdienstentgang und Ersatz für die erlittene Kränkung einer Beamtin bei der Besetzung des Finanzamts Braunau zusammen, während das Finanzministerium eine zivilrechtliche Klage prüft.
  • Wöginger muss im Rahmen der Diversion bereits 44.000 Euro an den Staat zahlen, dieser Betrag kann jedoch laut Expertenmeinung nicht mit etwaigen Schadenersatzforderungen aufgerechnet werden.