Wöginger-Diversion - Bußen bezahlt, Verfahren noch offen
Der symbolische Betrag von jeweils 500 Euro an die benachteiligte Bewerberin um den Chefposten im Finanzamt Braunau wurde ebenso übermittelt. Nun habe die Vorsitzende Richterin festzulegen, ob das Verfahren auch tatsächlich eingestellt wird, so Eichinger weiter. Die Entscheidung gehe dann an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, die anschließend innerhalb von 14 Tagen Einspruch einreichen kann. Bis jene Causa rechtlich ad acta gelegt wird, dauert es demnach noch.
Zusammenfassung
- ÖVP-Klubobmann August Wöginger hat im Amtsmissbrauchs-Verfahren am 8. Oktober eine Geldbuße von 44.000 Euro bezahlt, während die beiden mitangeklagten Beamten am 9. Oktober 22.000 bzw. 17.000 Euro überwiesen haben.
- Zusätzlich wurden jeweils 500 Euro an die benachteiligte Bewerberin um den Chefposten im Finanzamt Braunau gezahlt.
- Das Verfahren ist trotz der erfolgten Zahlungen noch nicht eingestellt, da die Vorsitzende Richterin und danach die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft noch über die endgültige Einstellung entscheiden müssen.