Wiener Antiquar wegen NS-Wiederbetätigung vor Geschworenen
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hätte Schaden das Propagandamaterial nicht ohne nähere Erklärung oder Aufbereitung öffentlich anbieten und nur unter bestimmten Voraussetzungen an andere herausgegeben dürfen. Der Besitzer von derartigem Material müsse gewährleisten, dass diese nicht zur Wiederbetätigung verwendet werden. Das sei im konkreten Fall unterblieben.
Dem traten zuletzt Schadens Verteidiger Lukas Kollmann und Michael Pilz entgegen. "Wir sind optimistisch, dass das Strafverfahren ein gutes Ende nehmen wird. Wir werden versuchen, das Gericht von der Unschuld unseres Mandanten zu überzeugen", hieß es gegenüber der APA. Beim Angeklagten handle es sich um einen "aufrechten Antifaschisten" und einen Buchhändler mit jahrzehntelanger Erfahrung, der sich der Wissenschaft verschrieben habe.
Zusammenfassung
- Am Donnerstag muss sich der 77-jährige Wiener Antiquar Rainer Schaden am Landesgericht verantworten, weil er NS-Propagandamaterial aus dem Nachlass der Historikerin Brigitte Hamann in seinem Webshop angeboten hat.
- Die Staatsanwaltschaft wirft Schaden vor, das Material ohne ausreichende Erklärung öffentlich angeboten zu haben und nicht sichergestellt zu haben, dass es nicht zur Wiederbetätigung genutzt wird.
- Die Verteidiger betonen, Schaden sei ein "aufrechter Antifaschist" und erfahrener Buchhändler, und zeigen sich optimistisch, dass das Verfahren für ihren Mandanten gut ausgehen wird.
