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Kein Verfahren wegen Falschaussage gegen Blümel

Die Staatsanwaltschaft hat eine weitere Sachverhaltsdarstellung gegen den ehemaligen Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) ad acta gelegt.

In einer anonymen Anzeige war dem von allem Ämtern zurückgetretenen Politiker ein weiteres Mal Falschaussage im Ibiza-Untersuchungsausschuss vorgeworfen worden. Dieser werde nicht nachgegangen, berichtete der "Kurier" am Montag unter Berufung auf die ÖVP.

Widerspruch zur ÖBB-Holding 

Im konkreten Fall ging es um eine Aussage Blümels im Untersuchungsausschuss vom Juni 2020, die laut Anzeige im Widerspruch zu Aussagen des damaligen Finanzvorstands der ÖBB-Holding, Arnold Schiefer, gestanden haben soll. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bestätigte auf APA-Anfrage, von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Überhaupt habe es sich in dem Fall um eine anonyme Nachfolgeanzeige  zu einer bereits zuvor zurückgelegten Anzeige gehandelt.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Staatsanwaltschaft hat eine weitere Sachverhaltsdarstellung gegen den ehemaligen Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) ad acta gelegt.
  • In einer anonymen Anzeige war dem von allem Ämtern zurückgetretenen Politiker ein weiteres Mal Falschaussage im Ibiza-Untersuchungsausschuss vorgeworfen worden.
  • Dieser werde nicht nachgegangen, berichtete der "Kurier" am Montag unter Berufung auf die ÖVP.