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Waldhäusl-Prozess: "Bevölkerung hatte Ängste"

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Der Prozess wegen Amtsmissbrauchs gegen den niederösterreichischen FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl und eine frühere Landesbedienstete ist am Freitag mit Zeugenbefragungen weitergegangen.

Die Vorwürfe stehen in Zusammenhang mit der Verlegung von Minderjährigen in das mit Stacheldraht umzäunte Flüchtlingsquartier Drasenhofen 2018. Einvernommen wurden am siebenten Prozesstag in St. Pölten u.a. der frühere Bürgermeister, der Gemeindearzt und die Mistelbacher Bezirkshauptfrau.

"Telefon heißgelaufen"

Der damalige ÖVP-Bürgermeister hatte laut seiner Aussage wenige Tage vor Inbetriebnahme Ende November 2018 vom Betreiber erfahren, dass unbegleitete Minderjährige in dem Quartier an der Grenze zu Tschechien untergebracht werden sollten. "Bei mir ist das Telefon heißgelaufen", schilderte der inzwischen pensionierte 62-Jährige: "Die Bevölkerung hat Ängste gehabt", Eltern hätten sich Sorgen um ihre Töchter gemacht.

Der Bürgermeister und auch der Gemeindearzt hatten Waldhäusl bei einem Besuch anlässlich der Eröffnung Bedenken in Bezug auf die Unterkunft mitgeteilt. Die Antwort war den Aussagen zufolge, dass die politische Entscheidung für den Standort bereits gefallen sei. Zudem hatte der FPÖ-Politiker laut dem Mediziner auf das Betreuungskonzept und Sicherheitsmaßnahmen wie Begleitung der Jugendlichen beim Verlassen des Quartiers verwiesen.

Bezirkshauptmannschaft: Keine Kindeswohlgefährdung

Die Bezirkshauptmannschaft (BH) Mistelbach hatte aufgrund von Mitteilungen aus der Bevölkerung und Medienberichten am 30. November 2018 - vier Tage nach der Inbetriebnahme - kontrolliert, ob eine akute Kindeswohlgefährdung vorlag. "Ergebnis der Prüfung war, dass das nicht der Fall war", sagte Bezirkshauptfrau Gerlinde Draxler im Zeugenstand. Ihren Angaben zufolge hatten zwei erfahrene BH-Mitarbeiter die Unterkunft unangekündigt besucht und mit der Leiterin gesprochen, die Jugendlichen hatten geschlafen. Bei akuter Kindeswohlgefährdung gehe es etwa um Leib und Leben, erläuterte Draxler.

Für die Prüfung hinsichtlich Grundversorgung sei das Land zuständig. Weil die Kinder- und Jugendanwaltschaft die Unterkunft nach einem Lokalaugenschein als "nicht geeignet" bezeichnet hatte, veranlasste Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) die Verlegung der Flüchtlinge in ein anderes Quartier.

Verlegung nach Drasenhofen nicht angekündigt

Thema waren weiters Mails mit Verlegungswünschen von Asylunterkünften an das Land. Der Geschäftsführer der Talenteentwicklung Missethon GmbH hatte etwa um Übersiedlung von "Problemburschen" weg von Korneuburg ersucht. Die Verlegung ohne Vorankündigung nach Drasenhofen habe "massive Ängste" und Verunsicherung unter den Bewohnern ausgelöst und sei von den verbliebenen Jugendlichen als "Vertrauensbruch" wahrgenommen worden, meinte der 57-jährige Zeuge.

In der Asylunterkunft in Korneuburg wurden unbegleitete Minderjährige auf eine Lehre vorbereitet, die Schließung bei sinkenden Flüchtlingszahlen durch das Land wird zivilrechtlich bekämpft. Auch die Österreichische Jungarbeiterbewegung (ÖJAB) hatte immer wieder um Verlegung von schwer integrierbaren Jugendlichen gebeten. Zwei Bewohner, die von Greifenstein und Mödling nach Drasenhofen kamen, hätte man hingegen gerne behalten, meinte eine frühere ÖJAB-Mitarbeiterin als Zeugin.

Verlegung soll Rechte von Flüchtlingen geschädigt haben

Waldhäusl und die 55-jährige Mitbeschuldigte sollen laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zumindest 14 jugendliche Flüchtlinge durch die Verlegung in das Quartier Drasenhofen in ihrem Recht auf Grundversorgung und Unterbringung in einer geeigneten Unterkunft geschädigt haben. Damit sollen die Minderjährigen der Anklage zufolge einer "ihre Persönlichkeitsentwicklung destabilisierenden Maßnahme unterworfen" worden sein.

Der ehemaligen Landesbediensteten wird auch Fälschung eines Beweismittels und Verleumdung vorgeworfen, weil sie im Ermittlungsverfahren eine E-Mail unvollständig vorgelegt und so den Verdacht auf ihren Vorgesetzten gelenkt haben soll. Die beiden Angeklagten haben sich nicht schuldig bekannt.

Die Schöffenverhandlung am Landesgericht St. Pölten ist Anfang Februar gestartet. Weitere Termine sind für 23. August und 23. September vorgesehen.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Prozess wegen Amtsmissbrauchs gegen den niederösterreichischen FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl und eine frühere Landesbedienstete ist am Freitag mit Zeugenbefragungen weitergegangen.
  • Die Vorwürfe stehen in Zusammenhang mit der Verlegung von Minderjährigen in das mit Stacheldraht umzäunte Flüchtlingsquartier Drasenhofen 2018.
  • Die Antwort war den Aussagen zufolge, dass die politische Entscheidung für den Standort bereits gefallen sei.

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