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Volksanwalt beklagt Schikanen bei Causa Pilnacek

Heute, 11:51 · Lesedauer 3 min

Die Volksanwaltschaft beklagt angebliche Schikanen bei der Überprüfung der Polizeiarbeit rund um den Tod des ehemaligen Sektionschefs des Justizministeriums Christian Pilnacek. So seien beim Innen- und Justizministerium angeforderte Akten nicht übermittelt worden, kritisierte der von der FPÖ nominierte Volksanwalt Christoph Luisser am Donnerstag in einer Pressekonferenz. Über einen Zusammenhang mit seiner Parteizugehörigkeit wollte er öffentlich aber nicht spekulieren.

Alle Regierungsressorts hätten die Volksanwaltschaft in ihrer Arbeit verfassungsgemäß zu unterstützen, betonte Luisser. Amtsverschwiegenheit bestehe bei solchen Verfahren nicht. Dennoch werde diese Kooperationspflicht ausgerechnet im Fall Pilnacek nicht eingehalten, beschwerte er sich. So seien vom Innenministerium zwar Fragen beantwortet worden - und hätten gleich weitere aufgeworfen -, eine Übermittlung von Akten habe es aber bis heute nicht gegeben.

Die Zusammenarbeit mit dem Justizministerium habe zwar "vielversprechend" begonnen, aber auch hier sei die Arbeit der Volksanwaltschaft nach und nach via "Salamitaktik" erschwert worden. Habe es zuerst geheißen, nur Leichenfotos von Pilnacek könnten nicht übermittelt werden, sei in weiterer Folge auch keine interne Korrespondenz der Behörden mit der Polizei übermittelt worden. Zudem sei es nach und nach zu Verwirrung rund um die Zuständigkeit einzelner Staatsanwaltschaften gekommen.

"Das Verhalten des Innen- und des Justizministeriums ist schikanös und willkürlich", betonte Luisser. Das Vorgehen sei auch insofern "außergewöhnlich", als dass es etwa beim Terroranschlag in Wien keine derartigen Hürden gegeben habe. Auch andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Volksanwaltschaft könnten dies bestätigen. Luisser will nun mit den wenigen Unterlagen arbeiten, die die Volksanwaltschaft zur Verfügung hat und kündigte weitere Neuigkeiten rund um den Jahreswechsel an. Ein "Schnellverfahren" wie bei Untersuchungsausschüssen wäre hilfreich, appellierte er an den Gesetzgeber.

Volksanwalt Luisser sei volle Akteneinsicht angeboten worden, betonte das Innenministerium in einer Stellungnahme. Ein Recht auf eine Lieferung bzw. Übermittlung an die Volksanwaltschaft sehe die Bundesverfassung aber nicht vor, hieß es und weiter: "Jegliches behördliche Handeln braucht im Sinne des Legalitätsprinzips auch eine gesetzliche, bzw. rechtliche Grundlage." Das Ministerium sei "jederzeit bereit, allerdings ausschließlich im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Grundlagen zu kooperieren".

Prüfung wegen Berichterstattung

Das Justizministerium wiederum betonte, dass es sich bei einigen angeforderten Akten um Dokumente der Staatsanwaltschaften handle, "die ihrer Tätigkeit als Organe der Gerichtsbarkeit zuzuordnen sind". Als Akt der ordentlichen Gerichtsbarkeit unterliege diese Tätigkeit "weder der abstrakten Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft, noch ist sie vom konkreten Prüfgegenstand zur 'Aufklärung möglicher polizeilicher Fehlleistungen' erfasst." Selbstverständlich beteilige sich das Ministerium im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben aber "vollumfänglich an der Überprüfung der Vorgänge".

Das amtswegige Prüfverfahren war von der ebenfalls von der FPÖ nominierten Volksanwältin Elisabeth Schwetz eingeleitet worden. Begründet wurde dies durch die kritische Medienberichterstattung sowie das Buch des ehemaligen Nationalratsabgeordneten Peter Pilz zur Causa Pilnacek. Mitte Jänner beginnen die Befragungen in dem durch die Freiheitlichen verlangten parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur selben Thematik.

Zusammenfassung
  • Die Volksanwaltschaft kritisiert, dass im Fall des verstorbenen Sektionschefs Christian Pilnacek wichtige Akten vom Innen- und Justizministerium trotz verfassungsmäßiger Kooperationspflicht nicht übermittelt wurden.
  • Das Innenministerium verweist darauf, dass zwar volle Akteneinsicht angeboten wurde, eine Aktenübermittlung aber rechtlich nicht vorgesehen sei, während das Justizministerium auf die Zuständigkeit der Gerichtsbarkeit für bestimmte Dokumente hinweist.
  • Das amtswegige Prüfverfahren wurde nach kritischer Berichterstattung und einem Buch von Peter Pilz eingeleitet, und Mitte Jänner starten die Befragungen im parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Causa Pilnacek.