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VfGH will Entscheidungen zu Corona-Klagen im Juni treffen

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Dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) liegen derzeit insgesamt 68 Klagen bzw. Anträge im Zusammenhang mit den von der Bundesregierung oder Landesbehörden erlassenen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus vor. Nach bereits eingeleiteten Vorverfahren könnte der VfGH in seiner am 8 Juni beginnenden nächsten Session schon erste Entscheidungen dazu treffen, teilte das Höchstgericht am Donnerstag mit.

Dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) liegen derzeit insgesamt 68 Klagen bzw. Anträge im Zusammenhang mit den von der Bundesregierung oder Landesbehörden erlassenen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus vor. Nach bereits eingeleiteten Vorverfahren könnte der VfGH in seiner am 8 Juni beginnenden nächsten Session schon erste Entscheidungen dazu treffen, teilte das Höchstgericht am Donnerstag mit.

In Dutzenden Covid-19-Fällen hat der VfGH bereits ein Vorverfahren eingeleitet. Er hat also um Stellungnahmen zu den Argumenten der Antragsteller gebeten, und zwar die Bundesregierung in Bezug auf das Covid-19-Maßnahmengesetz sowie den Gesundheitsminister und die zuständigen Bezirkshauptmannschaften bezüglich der Verordnungen.

Die Frist für solche Stellungnahmen beträgt üblicherweise sechs bis acht Wochen. Wie der VfGH nun mitteilte, hat er der Bundesregierung in den Covid-19-Fällen nun kürzere Fristen von fünf bis sechs Wochen gesetzt, so dass er voraussichtlich die Mehrzahl der bisher eingelangten Anträge im Juni in Behandlung nehmen kann. In der am 8. Juni beginnenden nächsten Session sei daher diesbezüglich mit einer Reihe von Entscheidungen zu rechnen.

Mit heutigem Stand (14. Mai 2020) liegen dem VfGH 68 Covid-19-Fälle vor. Davon sind 64 sogenannte Individualanträge von Einzelpersonen bzw. Unternehmen auf Gesetzes- oder Verordnungsprüfung, drei Klagen wegen vermögensrechtlicher Ansprüche gegen den Bund sowie eine Beschwerde gegen ein Erkenntnis eines Verwaltungsgerichts. Inhaltlich geht es im Großen und Ganzen um fünf Themen: Um den Ersatz des Verdienstentganges für Betriebe, für die ein Betretungsverbot erlassen wurde, um das Betretungsverbot für öffentliche Orte, um das Betretungsverbot für Betriebsstätten an sich bzw. für Geschäfte mit mehr als 400 Quadratmetern, um das Betretungsverbot für Sportstätten sowie um die Zuweisung zum außerordentlichen Zivildienst.

Der VfGH kündigt auch an, dass die Plenarberatungen im Juni unter Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen stattfinden werden, um das Risiko einer Infektion mit dem Corona-Virus zu reduzieren. So werden die 14 Mitglieder des VfGH, darunter erstmals die neue Vizepräsidentin Verena Madner, während der Beratungen einen Mindestabstand von mehr als einem Meter einhalten.

ribbon Zusammenfassung
  • Dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) liegen derzeit insgesamt 68 Klagen bzw. Anträge im Zusammenhang mit den von der Bundesregierung oder Landesbehörden erlassenen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus vor.
  • Nach bereits eingeleiteten Vorverfahren könnte der VfGH in seiner am 8 Juni beginnenden nächsten Session schon erste Entscheidungen dazu treffen, teilte das Höchstgericht am Donnerstag mit.

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