VfGH prüft Beschlagnahme von Raser-Autos
Die Beschlagnahme von Autos nach erheblichen Geschwindigkeitsübertretungen würde neben dem Gleichheitsgrundsatz auch gegen die Eigentumsgarantie und das Legalitätsprinzip verstoßen bzw. nicht ausreichend bestimmt sein, begründete das LVwG Steiermark seinen Antrag. Aktuell können Autos beschlagnahmt werden, wenn Lenkerinnen und Lenker die Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 60 oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 70 km/h überschreiten. Bei gravierenderen Umständen - etwa einem Führerscheinentzug aufgrund einer derart erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung in den vergangenen vier Jahren - kann das Fahrzeug auch für verfallen erklärt werden.
Der VfGH stellt sich außerdem die Frage, ob im Ausland entschlüsselte Chats in österreichischen Strafverfahren verwendet werden dürfen. Zwei Personen, die auf Basis solcher Chats wegen Suchtgifthandels nicht rechtskräftig verurteilt wurden, sehen den Gleichheitsgrundsatz verletzt. Laut den Antragstellern würden es die Bestimmungen aktuell zulassen, dass Beweisergebnisse ausländischer Behörden in österreichischen Strafverfahren auch dann verwendet werden dürfen, wenn die Ermittlungsmaßnahmen hierzulande unzulässig wären.
Die Post bekämpft eine Geldstrafe von 16 Millionen Euro. Sie hatte berechnet, mit welcher Wahrscheinlichkeit sich einzelne Kunden für die Wahlwerbung einer bestimmten Partei interessierten und diese "Parteiaffinitäten" 2015 an zwei politische Parteien verkauft. In einem Verwaltungsstrafverfahren wurde eine Datenschutzverletzung festgestellt. Der Post zufolge verstoße es aber gegen verfassungsgesetzliche Grundsätze der Rechtspflege, dass in einem Verwaltungsstrafverfahren nach dem Datenschutzgesetz Geldstrafen auch über juristische Personen verhängt werden können. Auch beklagt sie Defizite des Verwaltungsstrafverfahrens im Vergleich zu einem gerichtlichen Strafverfahren.
Am 3. Dezember findet eine öffentliche mündliche Verhandlung zum Monitoring der Lagerbestände von Medikamenten statt. Fünf Arzneimittel-Vollgroßhändler beantragen die Aufhebung dieses ab Anfang 2026 geplanten Monitoringsystems, da es gegen die Erwerbsfreiheit und das Grundrecht auf Datenschutz verstoßen würde. Fortsetzen wird das Höchstgericht die Beratungen zur im Jänner durchgeführten Volksbefragung über Windkraftanlagen in Kärnten, zu Sicherheitskontrollen durch private Firmen an Flughäfen und zum Salzburger S-Link-Projekt.
Zusammenfassung
- Auch die Zulässigkeit von im Ausland entschlüsselten Chats als Beweismittel in österreichischen Strafverfahren wird vom Höchstgericht behandelt, nachdem zwei Personen den Gleichheitsgrundsatz verletzt sehen.
- Die Post bekämpft eine Geldstrafe von 16 Millionen Euro wegen des Verkaufs von Parteiaffinitäten im Jahr 2015 und sieht verfassungsrechtliche Defizite im Verwaltungsstrafverfahren.
