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VfGH berät über 70 ÖVP-Anträge zu U-Ausschuss

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Die ÖVP beschäftigt am Donnerstag den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Setzt sich das Höchstgericht doch mit 70 Anträgen im Zusammenhang mit dem ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss auseinander. Allesamt wurden in der zweiten Juli-Hälfte vom türkisen Fraktionsführer Andreas Hanger als Erstantragsteller eingebracht.

Auch danach darf der VfGH weiter seine Aufmerksamkeit der ÖVP widmen, brachten die Türkisen doch vor Kurzem 16 weitere Anträge ein. Unter anderem geht die ÖVP darin gegen die Weigerung der vom grünen Koalitionspartner geführten Ministerien für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, Soziales sowie Klimaschutz vor, dem U-Ausschuss Unterlagen betreffend Vertragsvergaben oder Stellenbesetzungen vorzulegen, teilte der Verfassungsgerichtshof am Montag in einer Aussendung mit. Diese sollen nun ebenfalls zeitnah behandelt werden, hieß es.

Die ÖVP-Fraktion hatte Mitte Juli in einer Ausschusssitzung verlangt, dass die Minister dem U-Ausschuss sowohl Dokumente zur Besetzung von Leitungsfunktionen mit ehemaligen Kabinettsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern als auch Planungsdokumente der Kabinette vorlegen. Das lehnten die Ausschussmitglieder jedoch mehrheitlich ab, war man doch der Ansicht, dass das Verlangen in keinem sachlichen Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand stehe. Das wiederum hält die ÖVP für rechtswidrig. Überdies ist nach Ansicht der VP-Fraktion die Ausschussmehrheit ihrer Verpflichtung zur Begründung ihrer ablehnenden Beschlüsse nicht ausreichend nachgekommen.

Zwei der Anträge, die der VfGH am Donnerstag behandelt, beziehen sich auf ergänzende Beweisanforderungen von U-Ausschuss-Mitgliedern an Justizministerin Alma Zadic. Die Ministerin war im Jänner dieses Jahres aufgefordert worden, Chats zwischen dem früheren Generalsekretär im Finanzministerium und Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid und - in den Verlangen näher genannten - Personen mit einem Naheverhältnis zur SPÖ oder FPÖ unverzüglich auszuwerten. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte diese Chats im Zuge ihrer Ermittlungen in der sogenannten Ibiza-Affäre sichergestellt.

Zadic kam dieser Forderung unter Hinweis auf ein Konsultationsverfahren aber nicht nach. Am 21. Juni stellte der VfGH nach einem entsprechenden Antrag der ÖVP fest, dass dies zulässig war, hielt aber gleichzeitig fest, dass Zadic dem U-Ausschuss gegenüber unverzüglich ihrer bestehenden Begründungspflicht für das Nicht-Entsprechen nachzukommen habe. Die ÖVP beantragt nun beim VfGH, dass es - mangels "unverzüglich" erfolgter Begründung der Justizministerin - erstens rechtswidrig ist, dass die Justizministerin den zwei ergänzenden Beweisanforderungen nicht innerhalb von zwei Wochen nachgekommen ist und dass, zweitens, die Justizministerin die Erhebungen unverzüglich durchzuführen und die Ergebnisse dem U-Ausschuss unverzüglich zu übermitteln hat.

ribbon Zusammenfassung
  • Setzt sich das Höchstgericht doch mit 70 Anträgen im Zusammenhang mit dem ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss auseinander.
  • Überdies ist nach Ansicht der VP-Fraktion die Ausschussmehrheit ihrer Verpflichtung zur Begründung ihrer ablehnenden Beschlüsse nicht ausreichend nachgekommen.
  • Zwei der Anträge, die der VfGH am Donnerstag behandelt, beziehen sich auf ergänzende Beweisanforderungen von U-Ausschuss-Mitgliedern an Justizministerin Alma Zadic.