Verfassungsnovelle in Kärnten ausgearbeitet

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Sowohl die Regierungs- als auch die Oppositionsparteien in Kärnten haben sich auf eine Verfassungsnovelle geeinigt, die mehr Rechte für kleinere Fraktionen vorsieht. Auch der Landesrechnungshof soll mehr Möglichkeiten bekommen, Unternehmen und Großvorhaben zu prüfen, teilten die Verantwortlichen am Dienstag mit. Ein Beschluss der Novelle ist für Anfang 2021 geplant.

Sowohl die Regierungs- als auch die Oppositionsparteien in Kärnten haben sich auf eine Verfassungsnovelle geeinigt, die mehr Rechte für kleinere Fraktionen vorsieht. Auch der Landesrechnungshof soll mehr Möglichkeiten bekommen, Unternehmen und Großvorhaben zu prüfen, teilten die Verantwortlichen am Dienstag mit. Ein Beschluss der Novelle ist für Anfang 2021 geplant.

Das Bild, das sich am Dienstag im Klagenfurter Landhaus bot, war ein seltenes - denn neben Vertretern der Regierungsparteien, Andreas Scherwitzl (SPÖ) und Markus Malle (ÖVP), waren auch die oppositionellen Gernot Darmann (FPÖ) und Gerhard Köfer (Team Kärnten) dabei, um die geplante Novelle vorzustellen.

Geplant ist, dass künftig auch Interessensgemeinschaften im Landtag, also Fraktionen, die zu wenig Abgeordnete haben, um einen Klub zu bilden, die Möglichkeit haben sollen, Dringlichkeitsanträge einzubringen. Bei mündlichen Anfragen soll der Fragesteller entscheiden können, ob er eine mündliche oder schriftliche Antwort des befragten Regierungsmitgliedes wünscht.

Weiters geplant ist die Vorlage eines Berichts zum Erreichen der Wirkungsziele, welche die Regierungsmitglieder bei Erstellung des Landesbudgets angeben müssen. Der Landesrechnungshofs soll auch Unternehmen, an denen Gemeinden mit zumindest 25 Prozent beteiligt sind, prüfen können. Und neben den jetzt schon existierenden Großvorhabensprüfungen von Projekten des Landes sollen künftig auch Projekte von Gemeinden einer solchen Prüfung unterzogen werden, wenn mehr als 2,5 Millionen Euro investiert werden.

Wie Darmann sagte, sei die Novelle ein erster Schritt, aber noch nicht die Optimalversion. Als positiv hob er hervor, dass die Landtagsparteien nach Beschluss der Novelle alle Akten aus Regierungssitzungen vorgelegt bekommen sollen, die das Budget betreffen - immerhin habe der Landtag ja die Budgethoheit. Was es nun noch brauche, sei eine Ausweitung der Minderheitenrechte in Untersuchungsausschüssen.

In der kommenden Landtagssitzung am Donnerstag soll die Ausarbeitung der Novelle durch die Verfassungsabteilung des Landes fixiert werden, einen Beschluss hält Scherwitzl in der Jänner- oder Februar-Sitzung des Landtages im Jahr 2021 für realistisch.

ribbon Zusammenfassung
  • Sowohl die Regierungs- als auch die Oppositionsparteien in Kärnten haben sich auf eine Verfassungsnovelle geeinigt, die mehr Rechte für kleinere Fraktionen vorsieht.
  • Auch der Landesrechnungshof soll mehr Möglichkeiten bekommen, Unternehmen und Großvorhaben zu prüfen, teilten die Verantwortlichen am Dienstag mit.
  • Ein Beschluss der Novelle ist für Anfang 2021 geplant.

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