APA/APA (dpa/Archiv)/Karl-Josef Hildenbrand

Verfassungsgerichtshof berät Verbot der Sterbehilfe

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Der Verfassungsgerichtshof muss demnächst entscheiden, ob das Verbot der Sterbehilfe in Österreich weiterbestehen soll. Vier Antragsteller, darunter zwei Schwerkranke und ein Arzt, wollen die Strafbarkeit der "Tötung auf Verlangen" und der "Mitwirkung am Selbstmord" kippen. In einer öffentlichen Verhandlung werden die Höchstrichter am Donnerstag Argumente von Gegnern und Befürwortern des Verbots anhören. Die Entscheidung ergeht in weiterer Folge schriftlich oder mündlich.

Anders als in Deutschland ist in Österreich nicht nur die "Tötung auf Verlangen" strafbar. Auch wer andere beim Selbstmord stützt, muss mit sechs Monaten bis fünf Jahren Haft rechnen. Zuletzt stand dafür im Juli 2018 ein Mann vor Gericht, der seiner schwer krebskranken Frau bei der Vorbereitung ihres Suizids geholfen hatte. Er wurde in Wiener Neustadt zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt.

Die "Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende" (ÖGHL) will die Strafbestimmungen nun kippen. Mit einem Individualantrag von betroffenen Menschen und eines Arztes - vertreten durch den Wiener Anwalt Wolfram Proksch - erhofft sie sich mehr Selbstbestimmung am Lebensende. Proksch argumentiert, dass das bestehende Verbot leidende Menschen zwinge, entweder entwürdigende Verhältnisse zu erdulden oder - unter Strafdrohung für Helfer - Sterbehilfe im Ausland in Anspruch zu nehmen.

Verteidigt wird die geltende Rechtslage von Vertretern der Regierung. Aber auch die Österreichische Palliativgesellschaft spricht sich in einer für das Verfahren vorbereiteten Stellungnahme gegen eine Liberalisierung der Sterbehilfe aus. Aus ihrer Sicht schützt das Verbot Schwerkranke vor "sozialem Druck und Rechtfertigungsnotwendigkeiten". Zur Linderung von Leiden gebe es eine Reihe wirksamer Schmerzbehandlungen sowie die Möglichkeit, Atemnot, Angstzustände oder Unruhe zu lindern, heißt es darin.

Anders als gewohnt wird das Bild der 14 Richterinnen und Richter ausfallen. Wegen der Corona-Pandemie wurde ihre Bank etwas verlängert. Plexiglasscheiben zwischen den Plätzen sollen das Infektionsrisiko mindern.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Verfassungsgerichtshof muss demnächst entscheiden, ob das Verbot der Sterbehilfe in Österreich weiterbestehen soll.
  • Vier Antragsteller, darunter zwei Schwerkranke und ein Arzt, wollen die Strafbarkeit der "Tötung auf Verlangen" und der "Mitwirkung am Selbstmord" kippen.
  • In einer öffentlichen Verhandlung werden die Höchstrichter am Donnerstag Argumente von Gegnern und Befürwortern des Verbots anhören.

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