"Untreueverdacht"
Verfahren gegen Stadt Wien wegen Inseraten eingestellt
Das teilte die Behörde am Freitag mit. In der Causa ging es um Medieninserate vor allem zur Corona-Zeit. Die Ermittlungen waren laut Aussendung auf Basis mehrerer anonymer Anzeigen - unter anderem gegen Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) - erfolgt. In den Anzeigen wurde die Sinnhaftigkeit der Schaltungen bezweifelt.
Kein strafrechtlicher Tatbestand
Mit den Inseraten war unter anderem über den damals neu eingeführten Gastrogutschein oder die geänderten Öffnungszeiten bzw. Nutzungsbedingungen der öffentlichen Bäder informiert worden. Sie sind laut WKStA nicht als unzulässig zu qualifizieren gewesen. Ein strafrechtlicher Tatbestand liegt demnach nicht vor.
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Entgeltliche Einschaltungen eines Rechtsträgers seien nur zur Deckung eines konkreten Informationsbedürfnisses der Allgemeinheit zulässig, wurde betont. Dies sei vor dem Hintergrund der Pandemie hier der Fall gewesen.
Es hätten sich auch keine konkreten Anhaltspunkte für einen direkten Zusammenhang mit einer "etwaigen wohlwollenden unkritischen Berichterstattung" ergeben, hieß es.
Zusammenfassung
- Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat das Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der Stadt Wien wegen Untreueverdachts im Zusammenhang mit Medieninseraten während der Corona-Zeit eingestellt.
- Die Ermittlungen basierten auf mehreren anonymen Anzeigen, unter anderem gegen Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ), die die Sinnhaftigkeit der Inseratenschaltungen infrage stellten.
- Die WKStA stellte fest, dass die Inserate zur Information über Gastrogutschein und Bäderregelungen zulässig waren und kein strafrechtlicher Tatbestand vorliegt.
