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Verbotsgesetz: Anklage gegen Coronademo-Organisator

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Die Staatsanwaltschaft Linz hat gegen einen Organisator von Coronademos Anklage nach dem Verbotsgesetz erhoben. Ihm wird die Verharmlosung des Holocaust vorgeworfen.

Der Mann soll auf Telegram und in einem Youtube-Video die Ausgangsbeschränkungen und die Impfpflicht mit der Judenverfolgung verglichen haben.

Bereits verurteilt

Bereits im März war der Mann nicht rechtskräftig wegen Verleumdung, falscher Beweisaussage, übler Nachrede, Beleidigung und Fälschung eines Beweismittels zu einem Jahr teilbedingter Haft verurteilt worden.

Der Aktivist soll u.a. Beamten drangsaliert, diverser Fehlverhalten bezichtigt und bei der Bezirkshauptmannschaft und im Landesverwaltungsgericht gefälschte Maskenbefreiungsatteste vorgelegt haben. Ein Prozesstermin im Fall der Verbotsgesetz-Anklage (§3h) liegt noch nicht vor.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Staatsanwaltschaft Linz hat gegen einen Organisator von Coronademos Anklage nach dem Verbotsgesetz erhoben.
  • Ihm wird die Verharmlosung des Holocaust vorgeworfen.
  • Er soll auf Telegram und in einem Youtube-Video die Ausgangsbeschränkungen und die Impfpflicht mit der Judenverfolgung verglichen haben.
  • Sprecherin Ulrike Breiteneder bestätigte der APA einen Bericht des "Oö. Volksblatt".

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