Pfizer-Gate
EU-Gericht: Von der Leyen muss SMS-Chats herausgeben
Im Rechtsstreit um Textnachrichten an einen Pharma-Konzernchef hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eine Niederlage kassiert. Die Kommission habe "keine plausible Erklärung" gegeben, warum sie nicht über die angeforderten Dokumente verfüge, urteilte das Gericht der Europäischen Union am Mittwoch.
Den Beschluss, die angefragten Nachrichten nicht herauszugeben, erklärte es für nichtig. Das Urteil in der sogenannten "Pfizergate"-Affäre ist noch nicht rechtskräftig.
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Im Fokus steht ein Deal zwischen der Kommission und dem Impfstoff-Hersteller Biontech/Pfizer aus dem Frühling 2021. Die Parteien einigten sich auf die Lieferung von bis zu 1,8 Milliarden Dosen Corona-Impfstoff, das Vertragsvolumen wurde damals auf 35 Milliarden Euro geschätzt.
Wie die "New York Times" berichtete, war der persönliche Kontakt zwischen von der Leyen und Pfizer-Chef Albert Bourla für den Abschluss entscheidend. Dabei sollen sie auch per SMS kommuniziert haben.
Journalistin beantragte Zugang zu Textnachrichten
Eine Journalistin der "New York Times" beantragte daraufhin zusammen mit ihrer Zeitung den Zugang zu sämtlichen Textnachrichten, die von der Leyen und Bourla zwischen dem 1. Jänner 2021 und dem 11. Mai 2022 ausgetauscht hatten.
Die Kommission wies dies mit der Begründung ab, in ihrem Besitz befänden sich keine solchen Dokumente. Das fochten die Journalistin und ihre Zeitung vor dem EU-Gericht an.
Die Verordnung über den Zugang zu Dokumenten soll dem Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten, die sich im Besitz der EU-Organe befinden, größtmögliche Wirksamkeit verschaffen, teilte das Gericht am Mittwoch in einer Aussendung mit. In der Regel sollten somit alle Dokumente der Organe für die Öffentlichkeit zugänglich sein.
Die EU-Kommission hätte plausible Erklärungen abgeben müssen, die es der Öffentlichkeit und dem Gericht ermöglichen, zu verstehen, warum diese Dokumente nicht auffindbar seien. "Im vorliegenden Fall beruhen die Antworten der Kommission zu den angeforderten Textnachrichten während des gesamten Verfahrens entweder auf Hypothesen oder auf wechselnden oder ungenauen Informationen", hieß es.
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Zusammenfassung
- Das Gericht der EU hat die Entscheidung der EU-Kommission, den Zugang zu SMS-Nachrichten zwischen Ursula von der Leyen und Pfizer-Chef Albert Bourla zu verweigern, für nichtig erklärt.
- Im Zentrum steht ein Vertrag über bis zu 1,8 Milliarden Dosen Corona-Impfstoff von Biontech/Pfizer mit einem geschätzten Volumen von 35 Milliarden Euro, abgeschlossen im Frühjahr 2021.
- Eine Journalistin der New York Times forderte zusammen mit ihrer Zeitung Zugang zu sämtlichen Textnachrichten zwischen von der Leyen und Bourla aus dem Zeitraum 1. Jänner 2021 bis 11. Mai 2022.