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Unterschriften für BP-Kandidaten sagen nichts über Ergebnis

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Genau 6.000 Unterstützungserklärungen sind nötig, um bei der Bundespräsidentenwahl antreten zu können. Manche Bewerber legen wesentlich mehr vor. Vorteile bringt ihnen das aber nicht: Die Reihung am Stimmzettel erfolgt strikt nach dem Alphabet. Auch eine Prognose für das Abschneiden bei der Wahl kann man aus den gesammelten Unterschriften nicht ableiten, zeigen frühere Wahlen.

2016 etwa hatten die Kandidaten der damaligen rot-schwarzen Koalition die mit Abstand meisten Unterstützungserklärungen gesammelt. Andreas Khol (ÖVP) schaffte mit 40.827 ähnlich viele wie der damalige Bundespräsident Heinz Fischer 2004 und 2010, Rudolf Hundstorfer (SPÖ) kam auf 30.768. Schon beim Einreichen ließen die Umfragen ahnen, dass sich diese Mobilisierungskraft nicht auf die Wahl erstrecken würde. Und die Kandidaten der Traditionsparteien scheiterten damals auch: Anders als bei allen früheren Hofburg-Wahlen kamen mit äußerst mageren Ergebnissen (Hundstorfer 11,28 Prozent, Khol 11,12) nicht über den ersten Wahlgang hinaus.

In die zweite Runde zogen Alexander Van der Bellen und FPÖ-Kandidat Norbert Hofer weiter - wobei Hofer mehr Unterstützungserklärungen (rund 20.000) hatte als Van der Bellen (17.136). Im ersten Wahlgang lag Hofer (35,05 Prozent) auch noch deutlich vor Van der Bellen (21,34), aber beide Stichwahlen (der VfGH ordnete die Wiederholung an) gewann der frühere Grünen-Chef.

Die Juristin Irmgard Griss schaffte es vor sechs Jahren mit 12.062 Unterschriften locker auf den Stimmzettel, und verpasste - relativ knapp mit 18,94 Prozent - das Stechen nur relativ knapp. Baumeister Richard Lugner nahm die Hürde erst mit der Nachfrist recht knapp (mit rund 6.500), auch in der Wahl war er mit rund 97.000 Stimmen (2,26 Prozent) der Schwächste.

Eine Nachfrist ist - nur für Bundespräsidentenwahlen - im Wahlgesetz vorgesehen: Wenn zum Einreichschluss (heuer Freitag, 2. September, 17 Uhr) ein Wahlvorschlag und 3.600 Euro Kostenbeitrag abgeliefert werden, aber noch Unterstützungserklärungen fehlen, muss die Wahlbehörde den Zustellungsbevollmächtigten auffordern, diesen Mangel "binnen drei Tagen zu beheben". Die Wahlbehörde wird heuer am Samstag, 3. September - nach Zählung und Prüfung der Unterstützungserklärungen - zusammentreten.

Wie viele Unterschriften jeder Bewerber mitgebracht hat, wird übrigens nicht vollständig ausgezählt. Die Bundeswahlbehörde überprüft lediglich, ob die im Gesetz geforderten 6.000 erreicht wurden. Genannte höhere Zahlen stammen von den Kandidaten selbst. Für den 9. Oktober haben bereits Dominik Wlazny (nach eigenen Angaben rund 6.300) und Gerald Grosz (mehr als 9.000) ihre Wahlvorschläge eingereicht. MFG-Chef Michael Brunner hat bekannt gegeben, dass er ausreichend (also über 6.000) hat - wird sie der Wahlbehörde aber erst nächste Woche überreichen. Ebenso Rechtsanwalt und Ex-"Krone"-Kolumnist Tassilo Wallentin, der noch weiter sammeln will.

Er wird aber - kommt nicht überraschend ein Kandidat dazu - jedenfalls Vorletzter am Stimmzettel sein. Die Reihung nach aktuellem Stand ist: Brunner, Grosz, Rosenkranz, Van der Bellen, Wallentin, Wlazny. Schafft es der Waldviertler Schuhfabrikant Heinrich Staudinger noch, landet er zwischen Rosenkranz und Van der Bellen. Und dann wäre der Stimmzettel - mit sieben Bewerbern - lang wie nie zuvor.

ribbon Zusammenfassung
  • Genau 6.000 Unterstützungserklärungen sind nötig, um bei der Bundespräsidentenwahl antreten zu können.
  • Manche Bewerber legen wesentlich mehr vor.
  • Die Juristin Irmgard Griss schaffte es vor sechs Jahren mit 12.062 Unterschriften locker auf den Stimmzettel, und verpasste - relativ knapp mit 18,94 Prozent - das Stechen nur relativ knapp.
  • Wie viele Unterschriften jeder Bewerber mitgebracht hat, wird übrigens nicht vollständig ausgezählt.

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