Unterschiedliche Regeln für Beiträge in Schulen und Kigas

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An den Bundesschulen (AHS, BMHS) verzichtet der Bund seit 1. April auf die Einhebung von Beiträgen für ganztägige Schulformen bzw. Internate für Schüler, die die Leistung nicht in Anspruch nehmen können. An den öffentlichen Pflichtschulen bzw. Kindergärten und Horten, für die Gemeinden bzw. Länder zuständig sind, gibt es dagegen keine einheitliche Lösung - noch weniger bei privaten Einrichtungen.

An den Bundesschulen (AHS, BMHS) verzichtet der Bund seit 1. April auf die Einhebung von Beiträgen für ganztägige Schulformen bzw. Internate für Schüler, die die Leistung nicht in Anspruch nehmen können. An den öffentlichen Pflichtschulen bzw. Kindergärten und Horten, für die Gemeinden bzw. Länder zuständig sind, gibt es dagegen keine einheitliche Lösung - noch weniger bei privaten Einrichtungen.

Grundsätzlich gebe es bei von den Gemeinden betriebenen Kindergärten und Horten den Konsens, dass für nicht in Anspruch genommene Betreuung auch nicht bezahlt werden müsse. "Wo keine Leistung, da kein Entgelt", stellte Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl gegenüber der APA klar. "Dieses Grundverständnis haben wir bundesweit, wiewohl wir auch weiterhin Personalkosten haben. Denn von den Kurzarbeitsregeln sind unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in diesem Bereich ausgenommen."

Wenn da oder dort Kinder doch betreut werden, würden für diese Tage auch Beiträge in Rechnung gestellt. "Das Signal an die Eltern, dass alles gratis ist, ist meiner Ansicht nach das falsche", sagte Riedl und verwies grundsätzlich auf den krisenbedingt erhöhten Finanzbedarf der Gemeinden. Man sei deswegen ohnehin ständig in Gesprächen mit dem Bund, dabei werde auch über die Einrichtungen zur Kinderbetreuung geredet. "Am Ende wird es ohne Hilfe des Bundes nicht gehen - und das weiß auch der Bund."

In der Bundeshauptstadt werden in den ganztägigen Schulen der Stadt weder Betreuungs- noch Essenbeiträge eingehoben werden, erklärte eine Sprecherin von Bildungsstadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) auf APA-Anfrage. Bei den Horten gelte die gleiche Regelung. Die städtischen Kindergärten sind ohnehin beitragsfrei, hier entfallen nun auch die Essenskosten.

In Oberösterreich werden derzeit nur Gebühren von jenen Eltern für die Kinderbetreuung eingehoben, die ihren Nachwuchs in eine Einrichtung geben müssen. Die Bildungsdirektion verwies auf "klare Vorgaben". Rechtsträger und Gemeinden dürfen keinen Elternbeitrag einheben, "wenn die Betreuung nicht angeboten werden kann," hieß es. Der Erlass des Gesundheitsministerium, die Einrichtungen grundsätzlich geschlossen zu halten, gilt derzeit jedoch nur bis zum 3. April. "Für Beiträge, die im Rahmen eines automatischen Einzugsverfahrens bereits eingehoben wurden, gehe ich davon aus, dass sich die Rechtsträger geeignete Möglichkeiten der Rückerstattung oder Anrechnung überlegen", meinte Landeshauptmannstellvertreterin Christine Haberlander (ÖVP).

Auch in Salzburg sollen die Kindergärten auf die Einhebung der Elternbeiträge verzichten. Dazu erhalten Einrichtungen der öffentlichen Hand vom Land weiter ihre monatliche Förderung, also jene Gelder, die sie bekommen würden, wenn alle Kinder kommen. Die privaten Träger werden mit einer zwei Millionen Euro schweren Sonderförderung unterstützt. Im Pflichtschulbereich gibt es hingegen noch keine klare Vorgabe. Man sei hier in Gesprächen mit dem Gemeindeverband, sagte ein Sprecher der zuständigen Landesrätin Maria Hutter (ÖVP). "Wir können die Gemeinden aber nicht zu einem Verzicht verpflichten, das ist Sache der Schulerhalter." Die Stadt Salzburg hat indes die Einhebung der Elternbeiträge mit 16. März ausgesetzt - außer bei jenen Kindern, die tatsächlich Betreuung in Anspruch nehmen. "Hier wird tageweise abgerechnet", sagte ein Sprecher der Stadt zur APA.

In der Steiermark werden die Elternbeiträge für Kindergärten, -krippen und Tagesmütter für die Dauer der Corona-Krise vonseiten des Landes übernommen. Mit 1. April wurden die Erhalter gebeten, "ab sofort" die Elternbeiträge nicht mehr einzuheben. Die Ausfälle würden "schnell und unbürokratisch refundiert, um diese auch nicht in finanzielle Bedrängnis zu bringen", hieß es vonseiten des Büros von Bildungslandesrätin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP).

Für die steirischen Pflichtschulen werden auch weiter die entsprechenden Landesförderungen ausbezahlt. In welcher Höhe und ob überhaupt Elternbeiträge eingehoben werden, obliege aber den Städten und Gemeinden als Erhalter, hieß es aus dem Büro der Bildungslandesrätin. In Graz übernimmt etwa die Stadt die Elternbeiträge zur Tagesbetreuung. Damit entstünden Mehrkosten von rund 300.000 Euro monatlich.

Im Bereich des Landes Kärnten werden die Elternbeiträge bei den Kindergärten um 50 Prozent reduziert. Halbiert wird dafür auch ein Zuschuss zu den Betreuungskosten für die Eltern, genannt "Kinderstipendium". Prinzipiell seien dafür aber die jeweiligen Träger verantwortlich, also etwa die Gemeinden oder Private. In der Stadt Klagenfurt wurden die Elternbeiträge der städtischen Einrichtungen für März halbiert, ab April werde bis auf Weiteres nichts vorgeschrieben, hieß es auf APA-Anfrage. Die Stadt Villach erlässt vorerst die Elternbeiträge bis nach Ostern. Von Landesseite hieß es aber auch, dass langsam wieder mehr Kinder zur Betreuung kommen.

Keine klare Vorgaben gibt es dagegen in Niederösterreich: Das Land selbst erhebe keine Beiträge in diesem Bereich, lautete die Antwort im Büro von Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister (ÖVP). Das sei Aufgabe der Schulerhalter bzw. Trägereinrichtungen, meist Gemeinden oder private Organisationen.

Im Burgenland wird derzeit seitens des Landes geprüft, in welchem Umfang die Betreuung in den Pflichtschulen durchgeführt wird und welche Kosten dabei anfallen, hieß es auf APA-Anfrage aus dem Büro von Bildungslandesrätin Daniela Winkler (SPÖ). Danach trete man mit den Gemeinden in Gespräche, um eine Lösung zu finden. Der Kindergarten ist wie in Wien seit dem Vorjahr beitragsfrei.

ribbon Zusammenfassung
  • An den Bundesschulen verzichtet der Bund seit 1. April auf die Einhebung von Beiträgen für ganztägige Schulformen bzw. Internate für Schüler, die die Leistung nicht in Anspruch nehmen können.
  • An den öffentlichen Pflichtschulen bzw. Kindergärten und Horten, für die Gemeinden bzw. Länder zuständig sind, gibt es dagegen keine einheitliche Lösung - noch weniger bei privaten Einrichtungen.
  • Bei den Horten gelte die gleiche Regelung.

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