Ungarische Pendler dürfen laut WK Grenze passieren

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Berufspendler und der Güterverkehr an allen offenen österreichisch-ungarischen Grenzübergängen können nach Angaben der Wirtschaftskammer (WK) Burgenland weiterhin frei passieren. Man habe ein Schreiben der ungarischen Polizei erhalten, wonach derzeit auch die angekündigte "50-Kilometer-Regel" nicht vollzogen werde, teilte die Wirtschaftskammer am Mittwoch in einer Aussendung mit.

Berufspendler und der Güterverkehr an allen offenen österreichisch-ungarischen Grenzübergängen können nach Angaben der Wirtschaftskammer (WK) Burgenland weiterhin frei passieren. Man habe ein Schreiben der ungarischen Polizei erhalten, wonach derzeit auch die angekündigte "50-Kilometer-Regel" nicht vollzogen werde, teilte die Wirtschaftskammer am Mittwoch in einer Aussendung mit.

Damit dürfen nicht nur Personen, die innerhalb von 50 Kilometern der Grenze leben oder arbeiten, alle offenen Grenzübergänge passieren, sondern alle österreichischen und ungarischen Berufspendler, die eine Bestätigung des Arbeitgebers oder einen Eigentums- oder Nutzungsnachweis für landwirtschaftliche Flächen vorweisen können. Diese Berufspendler sind in Ungarn von der 14-tägigen Quarantäneanordnung und dem Einreiseverbot für Ausländer befreit.

"Das ist eine weitreichende Verbesserung zur Situation in den letzten Tagen", betonte Wirtschaftskammerpräsident Peter Nemeth. Auch der Güterverkehr nach Österreich und Ungarn werde an den dafür vorgesehenen Grenzübergängen wie bisher fortgesetzt.

Innenminister Karl Nehammer, Außenminister Alexander Schallenberg und Europaministerin Karoline Edtstadler (alle ÖVP) erklärten, sie konnten durch "intensive Gespräche" mit den ungarischen Pendants die bisherige Ausnahmeregelung für den Pendlerverkehr an der österreichisch-ungarischen Grenze weiterhin aufrechterhalten.

Die bereits gelebte Regelung sei nun auch schriftlich bestätigt und von den ungarischen Behörden veröffentlicht, heißt es in einer Aussendung des Innenministeriums. Österreichische und ungarische Staatsbürger könnten ohne Kilometerbegrenzung mit einem Arbeitgeberzertifikat auch in Zukunft pendeln. Auch der Güterverkehr sei nach wie vor wie bisher möglich. "Der Gesundheitsbereich, aber auch die Landwirtschaft und Lebensmittelversorgung profitieren am stärksten von dieser Vereinbarung", erklärten Nehammer, Schallenberg und Edtstadler.

ribbon Zusammenfassung
  • Berufspendler und der Güterverkehr an allen offenen österreichisch-ungarischen Grenzübergängen können nach Angaben der Wirtschaftskammer (WK) Burgenland weiterhin frei passieren.
  • Man habe ein Schreiben der ungarischen Polizei erhalten, wonach derzeit auch die angekündigte "50-Kilometer-Regel" nicht vollzogen werde, teilte die Wirtschaftskammer am Mittwoch in einer Aussendung mit.

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