Keine Notwehr
Einbrecher erschossen: Schütze wegen Mordes angeklagt
Wie die Staatsanwaltschaft Salzburg am Freitag mitteilte, sei nach den Ermittlungsergebnissen davon auszugehen, dass der Schütze nicht in Notwehr handelte. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Mann zehn bis 20 Jahre Haft oder eine lebenslange Freiheitsstrafe. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.
Einbrecher war bei Schussabgabe bereits auf der Flucht
Der Angeklagte ist gerichtlich unbescholten und befindet sich seit 17. Oktober 2025 in Untersuchungshaft. Die Tat selbst ereignete sich am Nachmittag des 31. Juli im Stadtteil Gnigl. Der 31-Jährige war damals gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin in das Haus mit Garten eingedrungen.
Der 66-jährige Bewohner sagte später zur Polizei, dass er im Haus auf die zwei Einbrecher aufmerksam geworden sei. Dabei sei er vom Einbrecher mit einem Messer bedroht worden, woraufhin er sich mit seiner Faustfeuerwaffe verteidigt habe.
Die Ermittlungen hätten laut Staatsanwaltschaft jedoch ergeben, dass der Einbrecher bei der Schussabgabe bereits auf der Flucht vom Grundstück war. Der Mann wurde aus etwas mehr als neun Metern Entfernung von einem Projektil am Hinterkopf getroffen. Der Verteidiger des 66-Jährigen, Rechtsanwalt Kurt Jelinek, sagte im Herbst in einer Stellungnahme zur APA, dass sein Mandant unschuldig sei. Es handle sich in diesem Fall um Notwehr oder um eine "irrtümliche Annahme einer Notwehr", so der Advokat.
Video: Einbrecher erschossen: War es Notwehr?
Zusammenfassung
- Ein 66-jähriger Salzburger wird wegen Mordverdachts angeklagt, nachdem er am 31. Juli 2025 im Stadtteil Gnigl einen 31-jährigen mutmaßlichen Einbrecher erschossen hat.
- Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergaben, dass der Einbrecher bei der Schussabgabe bereits auf der Flucht war und aus über neun Metern Entfernung am Hinterkopf getroffen wurde.
- Dem Angeklagten, der seit 17. Oktober 2025 in Untersuchungshaft sitzt, drohen im Falle einer Verurteilung zehn bis 20 Jahre Haft oder eine lebenslange Freiheitsstrafe.
