UN lehnen israelischen Hilfsgüterplan für Gazastreifen ab
Israel wolle die Zustimmung der UN, um Hilfsgüter über israelische Ausgabestellen unter Bedingungen zu verteilen, die das israelische Militär festlegt. Diese Strategie sei gefährlich, weil sie die Zivilbevölkerung in militarisierte Zonen treibe, um Rationen zu erhalten. Das könne für die Menschen und die Helfer lebensbedrohlich sein. Weniger mobile Menschen könnten so nicht erreicht werden, die Zwangsvertreibung werde vorangetrieben.
Die Vereinten Nationen könnten sich nur auf Pläne einlassen, die die humanitären Prinzipien der Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und Neutralität garantierten, teilte das humanitäre UN-Team im Gazastreifen mit.
Israel blockiert seit Anfang März alle Hilfsgüterlieferungen. Es kommen weder Nahrungsmittel noch Trinkwasser oder Medikamente in das Gebiet. Menschen hungern dort nach UN-Angaben, Krankenhäuser können Verwundete und Kranke nicht mehr versorgen.
Israel will die dort herrschende Hamas damit nach eigenen Angaben unter Druck setzen, die noch dort verbliebenen Geiseln freizulassen. Sie waren nach dem verheerenden Massaker am 7. Oktober 2023 verschleppt worden. Die Vereinten Nationen fordern ihre bedingungslose Freilassung.
Internationales Völkerrecht verbietet kollektive Bestrafung der Zivilbevölkerung
Die Vereinten Nationen wiesen auch darauf hin, dass das internationale Völkerrecht eine kollektive Bestrafung der Zivilbevölkerung verbietet und Israel als Besatzungsmacht die Pflicht hat, die Menschen zu versorgen.
Zusammenfassung
- Die Vereinten Nationen lehnen den israelischen Plan zur Hilfsgüterlieferung in den Gazastreifen ab, da dieser gegen humanitäre Prinzipien verstößt und die Zivilbevölkerung gefährdet.
- Israel blockiert seit März alle Hilfsgüterlieferungen, um Druck auf die Hamas auszuüben, Geiseln freizulassen, was die humanitäre Lage im Gazastreifen verschärft.
- Die UN betonen, dass das internationale Völkerrecht eine kollektive Bestrafung der Zivilbevölkerung verbietet und Israel als Besatzungsmacht die Versorgungspflicht hat.