APA/APA/GEORG HOCHMUTH/GEORG HOCHMUTH

U-Ausschuss: Zadic muss fehlende Aktenlieferung begründen

0

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) muss laut Verfassungsgerichtshof (VfGH) vorerst keine Akten an den ÖVP-Untersuchungsausschuss liefern. Allerdings muss sie eine weitere Verzögerung "unverzüglich" begründen.

Die ÖVP hatte Auswertungen zu Chats zwischen dem früheren Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, und Personen mit einem Naheverhältnis zu SPÖ oder FPÖ verlangt. Das Ministerium argumentierte mit einem Konsultationsverfahren, dessen Frist aber nun abgelaufen ist.

Konsultation zulässig

Der Verweis auf ein Konsultationsverfahren war - im Gegensatz zur Rechtsauffassung der ÖVP - laut VfGH zulässig. Dieses "hemmt die Verpflichtung der Justizministerin, Beweisanforderungen des U Ausschusses unverzüglich und vollständig zu entsprechen, längstens für die Dauer von drei Monaten". Aus diesem Grund wurde der Antrag der ÖVP, wonach Zadic ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen sei, auch abgewiesen.

Frist abgelaufen

Da die Frist von drei Monaten aber mittlerweile verstrichen ist, sei die Justizministerin nun verpflichtet, "dem U Ausschuss gegenüber unverzüglich zu begründen, warum sie den Beweisanforderungen der U-Ausschuss-Mitglieder weiterhin nicht nachkommen kann". Dabei habe sie "den U-Ausschuss über den Fortschritt der Erhebungen der Strafverfolgungsbehörden zu informieren und die Prognose des dafür erforderlichen Zeitaufwands nachvollziehbar zu begründen".

Zadic sieht sich bestätigt

Die Justizministerin sieht sich in einer Reaktion gegenüber der APA in ihrem Handeln bestätigt. Man sei korrekt vorgegangen, weswegen die Anträge der ÖVP sowohl zurück- als auch abgewiesen worden seien. "Da die Dauer des Konsultationsverfahrens nun abgelaufen ist, wird das Justizministerium dem U-Ausschuss erneut begründen, warum die Chats nicht unverzüglich geliefert werden können", hieß es weiter.

ribbon Zusammenfassung
  • Justizministerin Alma Zadic (Grüne) muss laut Verfassungsgerichtshof (VfGH) unverzüglich begründen, warum sie ergänzenden Beweisanforderungen im Untersuchungsausschuss weiterhin nicht nachkommen kann.
  • Die dreimonatige Frist nach dem Konsultationsverfahren sei nun vorbei.

Mehr aus Politik