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U-Ausschuss-Verlängerung spätestens Anfang Dezember

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Die Entscheidung über eine Verlängerung des ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschusses muss spätestens Anfang Dezember erfolgen, am 9. Dezember endet die Beweisaufnahme.

Während die NEOS ausschließlich für eine weitere Befragung von Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid verlängern wollen, hätten hingegen SPÖ und FPÖ - sowie die Grünen auch - gerne weitere drei Monate. Die Fronten scheinen verhärtet.

Schmid soll nochmal geladen werden

Gemäß der Argumentation der Pinken sei die politische Verantwortung nämlich geklärt, der Ausschuss drehe sich im Kreis. Vieles, das man erarbeitet habe, obliege nun einer strafrechtlichen Klärung. Weil aber Schmid bei seinem Auftritt keine einzige Frage beantworten wollte, soll er nach Abschluss seiner Einvernahme vor der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) noch einmal geladen werden. Notfalls soll der U-Ausschuss um diese Zeitspanne verlängert werden.

Das gebe die Verfahrensordnung auch her, betonte NEOS-Fraktionsführerin Stephanie Krisper im Gespräch mit der APA. Tatsächlich heißt es in der betreffenden Passage der Verfahrensordnung (§53 Abs. 5): "Die Frist (...) kann auf Verlangen der Einsetzungsminderheit um längstens drei Monate verlängert werden." Längstens bedeute eben, dass auch eine kürzere Frist möglich sei. Krisper will nun das Ende der Einvernahme Schmids durch die WKStA sowie die Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht (BVwG) abwarten und Schmid dann neuerlich laden. Wenn sich das bis U-Ausschuss-Ende nicht ausgehe, soll für den dafür nötigen Zeitraum verlängert werden.

SPÖ, FPÖ und Grüne wollen Verlängerung

Wenig abgewinnen können dem SPÖ und FPÖ, die den Ausschuss gemeinsam mit den NEOS eingesetzt haben. Beide Fraktionen - aber auch die Grünen - plädieren für eine Verlängerung um drei Monate, weil aus deren Sicht etliche Fragen offen seien. Vor allem seien durch das Schmid-Geständnis bei der WKStA neue Fakten auf den Tisch gekommen. Unterstützung erhalten sie dabei von Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl.

SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer findet den Vorschlag der NEOS "absurd". Denn eine Verlängerung um vier Wochen etwa brächte beispielsweise keinen einzigen Befragungstag, verweist Krainer auf Plenarsitzungen im Dezember und die darauffolgenden Weihnachtsferien. "Unter fünf Wochen Verlängerung geht gar nichts", so Krainer. Außerdem habe es bis dato noch nie eine Verlängerung für weniger als drei Monate gegeben. Das stehe "quer zu den geschriebenen und den ungeschriebenen Regeln".

Allein, wenn man Rechtssicherheit haben wolle, was die Beugestrafe von Schmid anbelangt, sei wohl eine Verlängerung von drei Monaten nötig, meint Krainer. Habe nicht nur das BVwG vier Wochen Zeit ab Antrag der Beugestrafe, sondern Schmid auch die Möglichkeit, sich danach an den Verwaltungsgerichtshof zu wenden. Und die Anträge auf Beugestrafe konnten noch nicht einmal eingebracht werden, weil das Protokoll bis dato nicht vorliege, erklärte Krainer.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Entscheidung über eine Verlängerung des ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschusses muss spätestens Anfang Dezember erfolgen.
  • Während die NEOS ausschließlich für eine weitere Befragung von Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid verlängern wollen, hätten hingegen SPÖ und FPÖ - sowie die Grünen auch - gerne weitere drei Monate.
  • SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer findet den Vorschlag der NEOS "absurd".
  • "Unter fünf Wochen Verlängerung geht gar nichts", so Krainer.

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