U-Ausschuss: Gericht erlaubt keine Beugestrafe gegen Horten

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Das Gericht sieht die Weigerung der Milliardärin gerechtfertigt. Die 79-Jährige führt gesundheitlichen Problemen ins Treffen und hat dem Parlament ein ärztliches Attest zukommen lassen.

Heidi Horten muss nicht zum Ibiza-Untersuchungsausschusses kommen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat den Antrag auf Beugestrafe gegen die Kaufhaus-Erbin abgewiesen. Das Gericht sieht die Weigerung der Milliardärin, vor dem U-Ausschuss auszusagen, als gerechtfertigt an. Die 79-Jährige führt gesundheitlichen Problemen ins Treffen und hat dem Parlament ein ärztliches Attest zukommen lassen.

Aus Sicht des Gerichts hat sich Horten ausreichend für ihr Fernbleiben entschuldigt. Das Gericht lehnte daher den Antrag auf Verhängung einer Beugestrafe ab, heißt es in dem Beschluss, der mit heutigen Tag datiert ist und der APA vorliegt.

Der Untersuchungsausschuss hatte den Antrag auf Verhängung einer Beugestrafe damit begründet, dass eine "genügende Entschuldigung" Hortens für ihr Nichterscheinen fehle. Die Abgeordneten argumentierten damit, dass bei ihr keine akute Erkrankung vorliege und sie keine alternativen Befragungstermine oder alternativen Gestaltungsvorschläge, die auf ihren Zustand Rücksicht nehmen, für die Befragung angeboten habe.

Entschuldigung ist ausreichend

Für das Gericht ist das der Entschuldigung beigelegte fachärztliche Gutachten, das ihr Erkrankungen und Gesundheitsrisiken im Falle ihrer Befragung attestiert, dagegen als Entschuldigung ausreichend. Der Untersuchungsausschuss teile die Einschätzung des Attests offenbar nicht, habe aber kein Gegengutachten in die Wege geleitet, heißt es weiter in der Urteilsbegründung.

Das Gericht hat sich dagegen vom gesundheitlichen Zustand Hortens selbst ein Bild gemacht: "Am 31.07.2020 führte das Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Vernehmung der Antragsgegnerin und ihres anwaltlichen Vertreters, die gemeinsam per Videotelefonie zugeschaltet wurden, durch. Die Antragsgegnerin wurde kurz zu ihren persönlichen Verhältnissen einvernommen; erkennbar benötigte die Antragsgegnerin beim Aufstehen Hilfe durch eine weitere Person und benutzte einen spezifisch ihren anatomischen Bedürfnissen angepassten Sessel."

Die vorgelegte ärztliche Bestätigung eines in Österreich niedergelassenen Facharztes für Innere Medizin und Kardiologie vom 30.06.2020 attestiert schon längere ambulante wie stationäre Behandlungen durch den ausstellenden Arzt. Von einem Auftreten vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschusses wird der Antragsgegnerin in diesem Attest aus medizinischen Gründen dringend abgeraten. (...) "Angesichts dieses Attests vermag sich das Bundesverwaltungsgericht der Bewertung des Untersuchungsausschusses im Antrag auf Verhängung der Beugestrafe nicht anzuschließen, dass die Abwesenheit der Antragsgegnerin nicht unvermeidlich und durch keinen beachtenswerten Grund ausgelöst gewesen sei, insbesondere da keine akute Erkrankung vorliege", so das Gericht.

ribbon Zusammenfassung
  • Die 79-Jährige führt gesundheitlichen Problemen ins Treffen und hat dem Parlament ein ärztliches Attest zukommen lassen.
  • Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat den Antrag auf Beugestrafe gegen die Kaufhaus-Erbin abgewiesen.
  • Das Gericht sieht die Weigerung der Milliardärin, vor dem U-Ausschuss auszusagen, als gerechtfertigt an.
  • Aus Sicht des Gerichts hat sich Horten ausreichend für ihr Fernbleiben entschuldigt.

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