APA/APA (AFP)/MICHAL CIZEK

Tschechien hebt Ausgangsbeschränkungen auf

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Die tschechische Regierung hat die Ausgangsbeschränkungen für ihre Bürger aufgehoben. Aufgehoben wird damit auch das Ausreiseverbot für tschechische Bürger. Wie Gesundheitsminister Adam Vojtech erklärte, folge man damit einer Verbesserung der Situation bei den Infektionen. Tatsächlich hatte zuvor ein Gericht in Prag einen Großteil der Corona-Maßnahmen der Regierung für rechtswidrig erklärt.

Die tschechische Regierung hat die Ausgangsbeschränkungen für ihre Bürger aufgehoben. Aufgehoben wird damit auch das Ausreiseverbot für tschechische Bürger. Wie Gesundheitsminister Adam Vojtech erklärte, folge man damit einer Verbesserung der Situation bei den Infektionen. Tatsächlich hatte zuvor ein Gericht in Prag einen Großteil der Corona-Maßnahmen der Regierung für rechtswidrig erklärt.

Die Lockerung gelte ab Freitag, sagte Vojtec. Seit dem 16. März durften die Tschechen nur zur Arbeit, zum Einkaufen, zum Arzt oder auf Spaziergänge in Grünanlagen gehen. Damit sollte die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus eingedämmt werden.

Nach der Rückkehr müssen sie einen negativen Test auf das Coronavirus vorlegen oder in eine 14-tägige Quarantäne. Der weitgehende Einreisestopp bleibt nach Angaben des Innenministeriums bestehen - mit neuen Ausnahmen für Geschäftsleute aus EU-Staaten. "Wir respektieren dieses Urteil", sagte Vojtech von der populistischen Partei ANO des Regierungschefs und Multimilliardärs Andrej Babis. Versammlungen mit mehr als zehn Teilnehmern bleiben verboten.

Das Kabinett beschloss zudem Erleichterungen für tschechische Berufspendler, die in Deutschland oder Österreich arbeiten. Sie dürfen nun täglich die Grenze überqueren, wenn sie alle 14 Tage einen neuen, aktuellen Test auf das Coronavirus vorlegen können.

ribbon Zusammenfassung
  • Die tschechische Regierung hat die Ausgangsbeschränkungen für ihre Bürger aufgehoben.
  • Wie Gesundheitsminister Adam Vojtech erklärte, folge man damit einer Verbesserung der Situation bei den Infektionen.
  • Tatsächlich hatte zuvor ein Gericht in Prag einen Großteil der Corona-Maßnahmen der Regierung für rechtswidrig erklärt.
  • Nach der Rückkehr müssen sie einen negativen Test auf das Coronavirus vorlegen oder in eine 14-tägige Quarantäne.

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