APA/APA/dpa/Armin Weigel
Tschechien erkennt österreichische Corona-Impfnachweise an
Voraussetzung ist, dass die erste Impfung mindestens 22 Tage zurückliegt. Touristische Reisen ohne triftigen Grund sind nach derzeitigem Stand weiterhin nicht erlaubt. Tschechien ermöglicht nur den kleinen Grenzverkehr zum Beispiel zum Einkaufen, wenn der Aufenthalt nicht länger als 12 Stunden dauert. Dabei entfällt die Quarantäne- und Testpflicht ohnehin, auch für Ungeimpfte. Die Lage in dem früheren Corona-Hotspot hat sich inzwischen sehr gebessert. Die Sieben-Tage-Inzidenz - also die Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche - liegt inzwischen bei 79.