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Trotz Erfolgs vor VfGH vorerst kein Geld für Zivildiener

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Zivildiener zogen wegen ungleicher finanzieller Behandlung beim verlängerten Corona-Einsatz vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Das Höchstgericht gab ihnen Recht. Geld wird vorerst aber noch keines überwiesen.

Der VfGH erkannte bei der Prüfung des Falls, dass die Zuständigkeit des Heerespersonalamts, das die Anträge der Zivildiener abgewiesen hatte, verfassungswidrig ist. Nun ist das Bundesverwaltungsgericht am Zug.

Entschädigung für verlängerten Zivildienst gefordert

Mehrerer Zivildiener legten Beschwerde ein, weil sie wegen der Pandemie verpflichtet worden waren, im Anschluss an den ordentlichen Zivildienst noch bis 30. Juni 2020 außerordentlichen Zivildienst zu leisten. Die Beschwerdeführer wollten vom Heerespersonalamt für die Monate des verlängerten Zivildiensts eine Pauschalentschädigung bzw. den Ersatz des Verdienstentganges. Mit Bescheiden des Heerespersonalamtes wurden diese Anträge jedoch abgewiesen. Auch die dagegen beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) erhobenen Beschwerden blieben erfolglos.

Nun hat der VfGH entschieden, dass es verfassungswidrig ist, die Entscheidung über finanzielle Ansprüche der Zivildiener dem Heerespersonalamt zu übertragen. Gemäß der Verfassungsbestimmung im Zivildienstgesetz muss der Zivildienst von der militärischen Gewalt vollständig getrennt sein. "Das Bundesverwaltungsgericht hat eine verfassungswidrige Gesetzesbestimmung angewendet. Es ist nach Lage der Fälle offenkundig, dass ihre Anwendung für die Rechtsstellung der Beschwerdeführer nachteilig war", so der VfGH.

Bundesverwaltungsgericht muss entscheiden

Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen wurden vom VfGH mit Jahresende 2022 aufgehoben. Die betroffenen Zivildiener bekommen damit aber nicht automatisch die gewünschte Pauschalentschädigung. Am Zug ist nun wieder das Bundesverwaltungsgericht, hieß es im VfGH. Es muss eine neuerliche Entscheidung treffen.

ribbon Zusammenfassung
  • Mehrerer Zivildiener legten Beschwerde ein, weil sie wegen der Pandemie verpflichtet worden waren, im Anschluss an den ordentlichen Zivildienst noch bis 30. Juni 2020 außerordentlichen Zivildienst zu leisten.
  • Die Beschwerdeführer wollten vom Heerespersonalamt für die Monate des verlängerten Zivildiensts eine Pauschalentschädigung bzw. den Ersatz des Verdienstentganges.
  • Nun hat der VfGH entschieden, dass es verfassungswidrig ist, die Entscheidung über finanzielle Ansprüche der Zivildiener dem Heerespersonalamt zu übertragen.
  • Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen wurden vom VfGH mit Jahresende 2022 aufgehoben.
  • Die betroffenen Zivildiener bekommen damit aber nicht automatisch die gewünschte Pauschalentschädigung.
  • Am Zug ist nun wieder das Bundesverwaltungsgericht, hieß es im VfGH. Es muss eine neuerliche Entscheidung treffen.

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