Fragen & Antworten
Trinkgeldpauschale: Was bringt's und warum jetzt?
Sozialpartner waren sich schon länger einig. Nun kam man auch koalitionsintern auf einen grünen Zweig: die bundesweit einheitliche Trinkgeldpauschale soll kommen.
Schon im Vorfeld herrschte über die Pauschale viel Unverständnis, befürchtete man doch, dass auf das für viele Branchen so wichtige Trinkgeld nun Steuern anfallen. Ein kurzer Rundblick in diversen Foren und in den Kommentaren unter Social-Media-Postings zeigte, dass nach wie vor viele Fragen offen sind. PULS 24 versucht sie zu beantworten.
- Mehr lesen: Regierung bei Trinkgeld-Reform einig
Was bedeutet die Trinkgeldpauschale?
Prinzipiell hat die Regierung die Pauschale, die je nach Bundesland und Branche bis jetzt unterschiedlich war, bundesweit vereinheitlicht. Sie bedeutet, dass monatliche Sozialversicherungsabgaben für einen Pauschalbetrag abzugeben sind. Die tatsächliche Höhe des Trinkgelds ist also irrelevant.
Für Arbeitnehmer:innen mit Inkasso, z.B. Zahlkellner:innen, beträgt der Pauschalbetrag ab 2026 65 Euro. Sollte man mehr Trinkgeld pro Monat bekommen, was in der Gastronomie anzunehmen ist, dann fallen darauf keine Abgaben an.
Ab 2027 steigt der Pauschalbetrag auf 85 Euro, ab 2028 auf 100 Euro. Danach werden die Pauschalen jährlich an die Inflation angepasst. Für Kellner:innen, die nicht selbst kassieren, liegt der Pauschalbetrag ab 2026 bei 45 Euro.
Verdient die Regierung jetzt bei Trinkgeldern mit?
Nein. Auf Trinkgelder werden weiterhin keine Steuern erhoben. Trinkgelder sind in Österreich aber sozialversicherungspflichtig. Und genau dafür gibt es die Pauschale, die nun vereinheitlicht wurde.
Was bringt das den Arbeitnehmer:innen?
Kurz gesagt mehr Arbeitslosengeld, mehr Pension und ein höheres Krankengeld. Wie die SPÖ vorrechnet, soll sich der Pensionsanspruch etwa für einen Kellner nach 30 Jahren in der Gastronomie um rund 27 Euro pro Monat erhöhen. Das Krankengeld erhöht sich um etwa 40 Euro pro Monat.
Von dem nun vereinheitlichten Pauschalbetrag von 65 Euro müssen Arbeitgeber:innen nun also 22,5 Prozent für Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung entrichten. Arbeitnehmer:innen müssen von jenem Betrag dann zwischen 9,80 und 11,75 Euro abgeben.
Warum kam die Debatte jetzt auf, Trinkgeld gibt's ja schon immer?
Die Karte war's. Kartenzahlungen oder Zahlungen per Handy sind mittlerweile Normalität. Die meisten geben auch mit Kartenzahlungen Trinkgeld. Das Problem? Es scheint dann in der Registrierkasse auf, weshalb die Österreichische Gesundheitskasse immer öfter Nachzahlungen forderte.
Das geht im Übrigen jetzt nicht mehr. Denn die Regierung einigte sich auch auf eine Amnestie der Altfälle. Es sollen also keine Nachzahlungen mehr fällig werden.
Video: "Trinkgeld allein zahlt keine Miete"
Zusammenfassung
- Die Bundesregierung konnte sich nach Nachschärfungen der NEOS am Mittwoch auf die viel diskutierte einheitliche Trinkgeldpauschale einigen.
- Mischt sich die Regierung jetzt also in das Trinkgeld von Kellner:innen ein? Und was soll das dem Einzelnen überhaupt bringen?