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Tiroler Jagdgesetz-Novelle erleichtert Wolfs-Abschüsse

04. Feb. 2026 · Lesedauer 4 min

Der Tiroler Landtag hat am Mittwoch einmal mehr den Umgang mit dem Wolf debattiert und eine Novelle des Tiroler Jagdgesetzes mit den Stimmen der schwarz-roten Landesregierung, FPÖ, Liste Fritz und NEOS beschlossen. Nur die Grünen stimmten dagegen. Mit der Gesetzesänderung ist eine Verordnung für einen Wolfsabschuss nicht mehr zwingend nötig. Zudem kann ein Tier auch dann geschossen werden, wenn "unmittelbare Gefahr" herrscht - ohne ein vorhergehendes Rissereignis.

Der ressortzuständige Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler (ÖVP) appellierte, beim Thema Wolf "weg von einem emotionalen und ideologischen Zugang" hin zu mehr Pragmatismus zu gelangen. Bei mittlerweile 28 Abschussverordnungen seien im vergangenen Jahr nur sechs Wölfe abgeschossen worden. "Das zeigt, dass wir zu langsam sind", argumentierte Geisler die nunmehrige Vorgehensweise. Trotz der nunmehrigen Änderungen werden auch weiterhin Herdenschutzmaßnahmen gefördert und Entschädigungszahlungen für gerissene Nutztiere geleistet, versprach er.

Der grüne Klubobmann Gebi Mair bemängelte, dass es kein Begutachtungsverfahren zur nunmehrigen Novelle gegeben habe - "dafür muss es Gründe geben", meinte er nur. Zudem sprach er sich für eine bundesweit einheitliche Vorgehensweise beim Thema Wolf aus. "Es ist zu diskutieren, ob sich Wolf, Schaf und Goldschakal in allen neun Bundesländern so viel anders verhalten", hielt der Grün-Politiker fest.

Die Oppositionsparteien FPÖ, NEOS und Liste Fritz verwiesen indes auf einen im Juli eingebrachten Antrag zum Tiroler Almschutzgesetz für präventive Wolfsabschüsse. Dieser war damals von der Regierung abgelehnt worden und stattdessen wurde auf die Ausarbeitung des nun beschlossenen Antrags verwiesen. "Diese vernünftige Lösung habt ihr blockiert", warf Liste Fritz-Klubobmann Markus Sint der Regierung vor. Doch er wolle hier "kein Kleingeld wechseln", kündigte er die Zustimmung seiner Partei an.

"Ohne die Initiative der Opposition würde es das Gesetz so nicht geben. Das ist amtlich", war auch FPÖ-Landtagsabgeordneter Andreas Gang überzeugt. "Der Wolf schleicht frei herum, deshalb begrüßen wir den Antrag", sagte er und nahm zudem auf die durch Biber verursachten Schäden Bezug. "Biber sind sicher nicht mehr gefährdet", forderte er auch hier ein "Eingreifen" - das von Naturschutzlandesrat Renè Zumtobel (SPÖ) jedoch sogleich abgelehnt worden war.

Auch die NEOS stimmten dem Gesetz zu, denn "wer glaubt, dass der Wolf wie im Lehrbuch in Schranken gehalten werden kann, der irrt", war Klubobfrau Birgit Obermüller überzeugt. Dennoch war auch sie der Meinung: "Diese Regierungsvorlage hätte man schon lange auf den Weg bringen können."

Novelle "früh und spät" genug für Almsommer

ÖVP-Klubobmann Jakob Wolf widersprach der Darstellung der Opposition jedenfalls vehement. "Das entspricht nicht der Wahrheit", hielt er fest. Die Regierung hätte dem Oppositionsantrag schon zugestimmt, wenn er "inhaltlich richtig gewesen wäre". Allerdings hätte man damit die Jäger in die "Rechtswidrigkeit" gedrängt. Für SPÖ-Landtagsabgeordneten Christian Kovacevic komme die Regelung - die mit 1. April 2026 in Kraft tritt - "früh und spät genug für die heurige Almsaison". Er sprach nun von einer "praktikablen" und "rechtssicheren" Lösung.

Nach der im Vorjahr erfolgten Senkung des Schutzstatus des Wolfs auf EU-Ebene von "streng geschützt" auf "geschützt" sah die schwarz-rote Landesregierung nun eine Möglichkeit für leichtere Wolfsabschüsse. Bis dato wurde für jeden Wolf, der geschossen werden sollte, von der Landesregierung eine Verordnung erlassen, die dann entsprechend kundgemacht werden musste. Bei Wolfssichtungen und einer ausgehenden Gefahr soll die Jägerschaft nun auch etwa per SMS verständigt werden können. Künftig soll eine Verordnung zudem nicht mehr zwingend nötig sein. Bei unmittelbarer Gefahr für Tier oder Mensch kann ein Wolf auch sofort entnommen werden - und zwar von all jenen, die über eine Tiroler Jagdkarte und eine entsprechende Berechtigung im Gebiet verfügen.

Zusammenfassung
  • Im vergangenen Jahr wurden trotz 28 erlassener Abschussverordnungen nur sechs Wölfe getötet, was laut Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler (ÖVP) die Notwendigkeit für die Gesetzesänderung unterstreicht.
  • Die neue Regelung tritt am 1. April 2026 in Kraft und sieht weiterhin Förderungen für Herdenschutzmaßnahmen sowie Entschädigungszahlungen für gerissene Nutztiere vor.