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Szekeres: Impfpflicht ab 14 Jahren "kann ich gut nachvollziehen"

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Während die ÖVP am Freitag ihr Regierungsteam und die Partei neu aufstellte, fand im Bundeskanzleramt ein weiterer Expertengipfel zur Impfpflicht statt.

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) haben wieder ins Kanzleramt geladen, beim Doorstep vor den Gesprächen fehlten jedoch beide Regierungsmitglieder. Die Ärztekammer hatte sich bereits vor Wochen für eine generelle Impfpflicht ausgesprochen. Geladen waren am Freitag unter anderem Ärztekammer-Präsident Thomas Szekeres, der Präsident des Behindertenrats Michael Svoboda, Vertreter der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) sowie Ingrid Korosec, Präsidentin des Seniorenbundes, und Franz Lackner, Erzbischof von Salzburg und Vorsitzender der Österreichischen Bischofskonferenz.

Ärztekammer für sofortige Pflicht im Gesundheitsbereich

Insbesondere im Pflegebereich und in den Spitälern würde er sich die Impfpflicht ab sofort wünschen, sagte Szekeres vor dem Treffen. Er rechnet jedoch damit, dass diese zeitgleich mit der allgemeinen Pflicht im Februar kommen werde, da es "Vorlaufzeiten gibt". "Allerdings würde ich mir wünschen, dass wir uns alle früher impfen lassen", sagte der Ärztekammer-Präsident. Bereits im Dezember solle die Zahl der Geimpften, der Erst-, Zweit-, und Drittstiche - steigen. Am Freitag hatten mehr als sechs Millionen Menschen in Österreich ein gültiges Impfzertifikat. Szekeres sprach sich dafür aus, dass "wir innerhalb der nächsten zwei Wochen Gas geben". Hier komme den niedergelassenen Ärzten eine große Rolle zu.

Wie die Impfpflicht rechtlich ausgestaltet wird, ist großteils noch offen. Vorgesehen ist sie für Personen ab 14 Jahren. Dieses Alter kann Szekeres "gut nachvollziehen", wobei es "medizinisch Sinn macht, dass man auch die Kinder ab fünf Jahren impft", für sie ist die Corona-Schutzimpfung immerhin bereits zugelassen.

Kommende Woche soll es Entwurf geben

Über das Wochenende soll der Gesetzesentwurf finalisiert werden und in der kommenden Woche in eine mindestens vierwöchige Begutachtung gehen. Für Verstöße gegen die Impfpflicht sind Verwaltungsstrafen vorgesehen. "Strafen sind durchaus berechtigt, die Strafhöhe sollte sozial gestaffelt sein", forderte Szekeres. Die derzeitige Umbildung der Regierung wirke sich hoffentlich nicht auf die Coronapolitik aus, meinte der Ärztekammerpräsident.

Die Impfpflicht sei jedenfalls notwendig, ebenso Auffrischungsimpfungen, weil der Schutz nachlässt. Am Beispiel Israels habe man gesehen, dass mit einem raschen Verimpfen der dritten Dosis die Zahl der Infektionen zurückgegangen ist. Das wünsche er sich auch für Österreich, sagte Szekeres. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir diese Lockdowns weiter auch ins nächste Jahr haben", konstatierte der Ärztekammerpräsident. Diese könnten eben durch die Impfung verhindert werden.

Die Gespräche am Freitag waren die zweiten in großer Runde diese Woche. In den vergangenen Tagen fand im Gesundheitsministerium ein interner Austausch statt. Den ersten Runden Tisch hatte es am Dienstag gegeben, er blieb ohne inhaltliche Festlegungen.

ribbon Zusammenfassung
  • Während die ÖVP am Freitag ihr Regierungsteam und die Partei neu aufstellte, fand im Bundeskanzleramt ein weiterer Expertengipfel zur Impfpflicht statt.
  • Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) haben wieder ins Kanzleramt geladen, beim Doorstep vor den Gesprächen fehlten jedoch beide Regierungsmitglieder.
  • Insbesondere im Pflegebereich und in den Spitälern würde er sich die Impfpflicht ab sofort wünschen, sagte Szekeres vor dem Treffen.
  • Er rechnet jedoch damit, dass diese zeitgleich mit der allgemeinen Pflicht im Februar kommen werde, da es "Vorlaufzeiten gibt".
  • Wie die Impfpflicht rechtlich ausgestaltet wird, ist großteils noch offen. Vorgesehen ist sie für Personen ab 14 Jahren. Dieses Alter kann Szekeres "gut nachvollziehen".
  • Über das Wochenende soll der Gesetzesentwurf finalisiert werden und in der kommenden Woche in eine mindestens vierwöchige Begutachtung gehen.

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