Terror-Prozess gegen verhinderten Westbahnhof-Attentäter
Der Jugendliche soll sich während seiner Inhaftierung und nach seiner Enthaftung weiter radikalisiert und im Sinne der Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) betätigt haben. Bei seiner Festnahme wurde von einer "hohen Affinität zu radikal-islamistischer Propaganda sowie zu Stichwaffen und ähnlichen Gegenständen" ausgegangen. Ermittlungen des Wiener Landesamts für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) ergaben, dass der 15-Jährige wiederholt versucht hatte, in den Besitz von Waffen zu gelangen. Am 19. November wollte er ein Kampfmesser erwerben, am 20. November neben einem Teleskop-Schlagstock und Quarzhandschuhen sogar eine Faustfeuerwaffe. Die Schusswaffe bekam er allerdings nicht, da ihm in dem Geschäft gesagt wurde, diese sei "nicht verkäuflich".
Überhaupt war der 15-Jährige infolge seiner Vorstrafe mit einem Waffenverbot belegt. Um das zu umgehen, soll er sich eines drei Jahre älteren Cousins "bedient" haben, den er schließlich in ein Waffengeschäft schickte, um wenigstens an ein Messer zu kommen. Als der Cousin tatsächlich ein Jagdmesser erstand, während der 15-Jährige draußen wartete, orteten die LSE und die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) Gefahr im Verzug. Der IS-Anhänger wurde aus dem Verkehr gezogen. Seither befindet er sich wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft. In in ihrer nunmehrigen Anklage wirft ihn die Staatsanwaltschaft terroristische Vereinigung, kriminelle Organisation und terroristische Straftaten im Sinn des §278c StGB vor.
Zusammenfassung
- Gegen einen 15-jährigen IS-Anhänger wird am Landesgericht Wien zum zweiten Mal binnen acht Monaten wegen terroristischer Straftaten verhandelt.
- Der Jugendliche, der bereits im Juli 2025 zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt und im Oktober entlassen wurde, versuchte im November erneut, Waffen wie ein Kampfmesser und eine Faustfeuerwaffe zu erwerben.
- Die Staatsanwaltschaft wirft ihm terroristische Vereinigung, kriminelle Organisation und terroristische Straftaten nach §278c StGB vor, weshalb er sich aktuell in U-Haft befindet.
