Suspendierungsbegleitung an Schulen kommt
In den vergangenen Jahren habe es eine Verdreifachung der Suspendierungen an Österreichs Schulen gegeben, berichtete Wiederkehr. Dies geschehe, wenn die Kinder oder Jugendlichen eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellten. Viele Betroffene hätten ihre Zeit dann etwa im Einkaufszentrum oder im Park verbracht, was sich nun ändern soll. Die Suspendierungsbegleitung im Ausmaß von mindestens acht Stunden werde pädagogische wie sozialpädagogische Maßnahmen etwa durch Schulpsychologinnen und -psychologen umfassen.
Noch eine weitere Maßnahme, die der Sicherheit an Schulen dienen soll, beschließt die Regierung am Mittwoch im Ministerrat. Schülerinnen und Schüler ab der neunten Schulstufe müssen vor einem Schulabbruch ab dem kommenden Schuljahr verpflichtend ein "Perspektivengespräch" mit mindestens einer vertrauten Lehrkraft führen. Bei Minderjährigen müssen auch die Erziehungsberechtigten am Gespräch teilnehmen, bei Verweigerung sind ebenso Verwaltungsstrafen möglich.
In Österreich verließen jedes Jahr Jugendliche die Schule ohne Abschluss, betonte auch Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP). Viele davon stünden völlig ohne Perspektive da, "das können und werden wir nicht akzeptieren". Genau deshalb beschließe die Regierung auch die Suspendierungsbegleitung und die Perspektivengespräche. "Wir fangen Jugendliche auf, bevor sie völlig aus dem System fallen", so Plakolm.
Grüne vermissen Personal
"Die verpflichtende Suspendierungsbegleitung und das geplante Perspektivengespräch sind wichtige Maßnahmen", betonte zwar die stellvertretende Klubobfrau und Bildungssprecherin der Grünen, Sigrid Maurer. Einmal mehr habe man es aber mit großen Ankündigungen zu tun, während die Rahmenbedingungen für die Umsetzung vollständig fehlten. So gebe es an den Schulen noch immer zu wenige Schulpsychologinnen und -psychologen sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter.
Zusammenfassung
- Ab dem Schuljahr 2026/27 müssen suspendierte Schüler:innen in Österreich verpflichtend eine mindestens achtstündige pädagogische und sozialpädagogische Begleitung absolvieren.
- Eltern, die sich an der Suspendierungsbegleitung nicht beteiligen, drohen Verwaltungsstrafen zwischen 150 und 1.000 Euro.
- Vor einem Schulabbruch ist ab der neunten Schulstufe ein verpflichtendes Perspektivengespräch mit einer vertrauten Lehrkraft und bei Minderjährigen auch mit den Erziehungsberechtigten vorgesehen.