Suspendierte Schüler erhalten künftig Begleitung
In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Suspendierungen an den Schulen gestiegen. Kinder und Jugendliche können bis zu vier Wochen vom Unterricht ausgeschlossen werden, wenn sie Mitschülerinnen oder Mitschüler bzw. Lehrpersonen dauerhaft gefährden. Dies dient allerdings rein der Sicherheit der gefährdeten Personen - für die (meist männlichen) Täter sind derzeit keine Maßnahmen vorgesehen. Das hat Wiederkehr schon in seiner Zeit als Bildungsstadtrat in Wien bemängelt und deshalb nach seinem Amtsantritt als Bildungsminister Änderungen angekündigt.
Diese könnten schon im nächsten Ministerrat im September beschlossen werden, so der Minister. "Die Kinder einfach nach Hause zu schicken ist nicht zufriedenstellend." Für die Eltern soll es dabei gewisse Mitwirkungspflichten geben - sollten sie diese nicht wahrnehmen, sollen Sanktionen folgen. Wiederkehr setzt zunächst auf Einbindung und Beratung, in letzter Konsequenz soll es seiner Ansicht nach aber auch Verwaltungsstrafen geben. "Wenn Eltern nicht bereit sind, mit der Schule zu sprechen, wird es das Problem nicht lösen." Die konkreten Sanktionsmaßnahmen bzw. eventuellen Strafhöhen seien aber noch in Verhandlung mit den Koalitionspartnern.
Zusammenfassung
- Ab Februar 2026 sollen suspendierte Schüler verpflichtend 10 bis 20 Stunden pädagogisch und psychologisch betreut werden, um den Wiedereinstieg in die Regelklasse zu erleichtern.
- Eltern, die bei der Begleitung ihrer Kinder nicht kooperieren, müssen laut Bildungsminister Wiederkehr künftig mit Sanktionen wie Verwaltungsstrafen rechnen.
- Die Zahl der Suspendierungen an Schulen ist in den vergangenen Jahren gestiegen, wobei eine Suspendierung bis zu vier Wochen dauern kann.